„Die Instrumentalisierung des Artenschutzes zur Bekämpfung der Windenergie muss ein Ende haben“
Der Tod der Störche ist nicht auf Windanlagen zurück zu führen, wie eine forenische Untersuchung des Freistaats ergab.
Von Siegfried Zagler

Der Hintergrund ist folgender: Im August 2015 wurden ein verletzter und ein bereits toter Weißstorch im südlichen Landkreis Augsburg aufgefunden. Der verletzte Storch musste später eingeschläfert werden. Laut einer nun beantworteten Anfrage im Bayerischen Landtag der Augsburger Landtagsabgeordneten Christine Kamm ist die wahrscheinlichste Todesursache bei einen Tier ein Zusammenstoß mit einer Mittelspannungsleitung und beim anderen Tier der Zusammenprall mit einem Auto. Entgegen lokalen Presseberichten geht die Staatsregierung nicht davon aus, dass die Windkraftanlage Schuld am Tod der Weißstörche hat. „Aufgrund der Schwere der Verletzung ist von einem Unfall in näherer Umgebung zum Auffindeort der toten Störche auszugehen. Das etwa 900 Meter entfernte Windkraftrad ist somit nicht verantwortlich“, so Kamm, deren forensische Neugier keiner überbordenden Tierliebe geschuldet war, sondern einer grundsätzlich ökologischen Weltsicht, die man durchaus auch „Weitsicht“ nennen darf. „Da bei der Standortwahl von Windkraftanlagen Vogelbrut-, Vogelzug- und Rastgebiete berücksichtigt werden, ist die Windenergie für Vögel und andere Tiere eine eher unproblematische Technologie. Gefährlich für den Artenschutz ist vor allem der drastische Rückgang der Wiesenflächen, der Rückgang von Feuchtwiesen und Trockenstandorten, der Einsatz von Pestiziden und die Zerschneidung von Lebensräumen; etwa durch Straßen oder Flächenversiegelung durch Siedlungs- und Gewerbebau“, so Christine Kamm via Pressemitteilung.
