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Dienstag, 26.11.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

“Die führenden Politiker unserer Friedensstadt haben kläglich versagt”

Ein Jahr danach: Mit Populismus gegen Populismus – oder: Wie die Friedensstadt Augsburg vor einem Jahr an ihrem Fundament sägte

Von Peter Grab

Donald Trump (USA), Wladimir Wladimirowitsch Putin (Russland), Jarosław Kaczyński (Polen), Viktor Orbán (Ungarn), Marine le Pen (Frankreich), Geert Wilders (Holland), Recep Tayyip Erdogan (Türkei), Frauke Petry (Deutschland) – es werden immer mehr Namen genannt, wenn es heißt, die Rechten sind auf dem Vormarsch. Ob und inwieweit dies besorgniserregend ist, hängt nicht zuletzt davon ab, mit welchen Mitteln und Maßnahmen gegen Rechtspopulismus agiert wird und ob dabei eben die Grundwerte eingehalten werden, deren Nichteinhaltung durch die Rechtspopulisten als Grund für den Kampf gegen Rechts angeführt wird.

Auch die Stadt Augsburg hatte vor knapp über einem Jahr eine diesbezügliche Bewährungsprobe durchzustehen – und die führenden Politiker unserer Friedensstadt haben kläglich versagt. Das Versagen ist in diesen bewegten Zeiten noch nicht einmal ungewöhnlich. Denn immer mehr Deutsche geraten aufgrund ihrer Sorgen um die Zukunft unserer und anderer Demokratien in den Sog undemokratischer Ansichten oder gar Entscheidungen.

Beide Seiten (also die Rechten und die Kämpfer gegen die Rechten) verbindet, dass sie sich in der Regel dessen gar nicht bewusst sind, Grundsätze der Demokratie auszuhöhlen und diese somit – womöglich dauerhaft – zu beschädigen. Der Schutz der Meinungs- und Redefreiheit beispielsweise ist für viele nicht mehr heilig geschweige denn unantastbar. Der Schutz dieses so wichtigen Demokratieprinzips funktioniert aber nur, wenn er auch dann gilt, wenn Feinde der Meinungsfreiheit eben diese für ihre Zwecke in Anspruch nehmen – eine echte Demokratie muss dies aushalten können!

Natürlich darf das Recht der Meinungsfreiheit nicht über anderen elementaren Grundrechten stehen. Aber es ist in einer funktionierenden Demokratie nun einmal der Judikative zu überlassen, wo Meinungsfreiheit an ihre Grenzen stößt. Keinesfalls dürfen Politiker diese Entscheidung treffen und die Auslegungshoheit beanspruchen, was Meinungsfreiheit ist und was nicht.

Wer die Abwägung von Grundrechten nicht den Gerichten überlässt, macht sich mitschuldig am zunächst langsamen, später sich immer schneller fortsetzenden Zerfall demokratischer Grundwerte. In diesem Sinne verstehe ich die Sorgen des Verwaltungsgerichts Augsburg, das am 12. Februar 2016 dem Oberbürgermeister die Leviten las, als es in seinem (voraussehbaren und der AfD sehr nützlichen) Urteil verlauten ließ, dass „eine gelebte freiheitliche demokratische Grundordnung“ sich „gerade in der Auseinandersetzung mit selbst kaum mehr erträglich erscheinenden Meinungsäußerungen“ erweise. „Eine Grenze sei begründet in möglicherweise volksverhetzenden Äußerungen, die hier gerade nicht erreicht zu sein scheine. Die Antragsgegnerin (Stadt Augsburg; Anmerkung d. Red.) könne sich in Bezug auf die inkriminierten Äußerungen auch nicht schlicht auf eine Wiederholungsgefahr berufen. (…) Die Nutzungsuntersagung [des Rathauses] könne auch nicht mit Sicherheitsgründen aufrechterhalten werden.“

Zur von der Stadtregierung herangeführten Expertise des Historikers Dr. Wolfgang Wallenta „Das Augsburger Rathaus als Friedensort“ watschte das Gericht die Stadtregierung ebenfalls ab. Es urteilte genau entgegen gesetzt den Ausführungen der Stadtregierung: „Die Ausführungen der Antragsgegnerin (Stadt Augsburg), u. a. dass der Neujahrsempfang der Antragsteller (AfD-Stadträte) im Rathaus ‚zu einer Verletzung des historisch gewachsenen und städtische Identität bildenden Formats der Friedensstadt Augsburg – untrennbar mit dem Rathaus verbunden – führen würde, gehen damit ins Leere. Im Gegenteil [sic!] bleibt festzustellen, dass gerade ‚die Tradition des Augsburger Rathauses als Friedensort‘ (s. Expertise des Dr. Wallenta) und die in dieser Expertise u. a. getroffenen Aussagen – ‚Das Rathaus war ein öffentlicher Ort, der es gebot, sich gegenseitig zu respektieren und zu akzeptieren, auch wenn man zuhause den konfessionellen ‚Gegner‘ verteufelte und ihm die Pest an den Hals wünschte. Der Goldene Saal ist ein fantastisches Beispiel von Toleranz, von Ausgeglichenheit …‘ (vlg. II.2. der Expertise) – dafür sprechen, auch den Antragstellern als (gewählten) Stadtratsmitgliedern einer Wählergruppe dieselben Rechte zur Abhaltung einer Veranstaltung einzuräumen wie den übrigen im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Wählergruppen.“

An anderer Stelle musste das Augsburger Gericht die CSU-geführte Stadtregierung gar daran erinnern, dass „die Augsburger CSU … beim Neujahrsempfang 2016 den Bayerischen Finanzminister Markus Söder eingeladen“ hat, „der bei seiner Rede auf das ‚Flüchtlingsthema‘ eingegangen ist und z. B. erneut eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen forderte.“ Dass ausgerechnet der höchste Repräsentant der Friedensstadt Augsburg außerdem darauf hingewiesen werden musste, dass bei der Benutzungsordnung des Rathauses „der Grundsatz der Parteienfreiheit, die Meinungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu beachten ist“, ist ein starkes Stück.

Die Versagung des Rathauses für die AfD-Frontfrau als Hauptrednerin eines Neujahrsempfangs war somit eine populistische Entscheidung von Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl, ohne jegliche Rechtsgrundlage. Eine Entscheidung, die auch ihr Ziel bei großen Teilen der Bevölkerung nicht verfehlte. Kurzum: Populismus gegen Populismus. Die mahnenden Stimmen waren viel zu wenige, da man sich lieber im Mainstream der angeblichen wahren Wahrung der Demokratie sonnte. Viel zu selbstverständlich nahm die Friedensstadt die Beschädigung der Demokratie in Kauf, denn in der Euphorie gegen Rechts war es nicht mehr möglich, die wahren Werte der Demokratie gebührend zu verteidigen. Ich betone: in der „Friedensstadt“ Augsburg.

Unsäglich viel Porzellan wurde da zerschlagen, unerträglich viel Friedensarbeit der Jahre zuvor wurde obsolet. Und während man in den alljährlichen Friedensstadt-Festivals die Bedrohung von Demokratien oder die Einforderung der Meinungs- und Redefreiheit in allen Ecken der Welt bespricht und besingt, ist bis heute bei keiner Friedensstadt-Veranstaltung das falsche Vorgehen der Stadtregierung in diesem Zusammenhang thematisiert oder diskutiert worden. Inwieweit dies dem Anspruch des Labels Friedensstadt gerecht wird, ist zu hinterfragen. Aber wir haben ja genügend andere Länder, deren Verstöße gegen die Meinungs- und Redefreiheit wir anprangern können.

Übrigens hat der Oberbürgermeister am 12. Februar 2016 im Goldenen Saal trotz den massiven Richter-Rügen vom selben Tage betont, „er würde im Wiederholungsfall wieder genauso handeln“. Ihm sei wichtig, „dass von der Stadt Schaden abgewandt werde, da diese schutzbedürftig sei.“ Ist denn die Demokratie nicht noch schutzbedürftiger, der wir die aktuelle Prosperität der Friedensstadt Augsburg verdanken? Offenbar haben die mahnenden Worte des Verwaltungsgerichts ihre Wirkung verfehlt.

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Zum Autor:

Peter Grab war von 2008 bis 2014 Bürgermeister sowie Kultur- und Sportreferent der Stadt Augsburg. Bei der Kommunalwahl 2014 verlor Pro Augsburg, dessen Frontmann Peter Grab war, die Hälfte ihrer Stadtratssitze. Nach einer publik gewordenen Sexaffäre verließ Grab die Bürgervereinigung Pro Augsburg, weshalb er nun als fraktionsloser Stadtrat für die Bürgervereinigung WSA im Stadtrat sitzt und als Einzelstadtrat im Rahmen seiner Möglichkeiten hartnäckig und detailliert Oppositionspolitik betreibt. Im vergangenen Februarstadtrat hielt er eine beachtenswerte Rede zur Haushaltspolitik der Stadtregierung.