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Dienstag, 26.11.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Der Kö nach dem VGH-Urteil: Alte Diskussionen flammen wieder auf

Gerd Merkle nimmt seine Bauverwaltung in Schutz

Von Bruno Stubenrauch

Vom Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs dominiert war der turnusmäßige Bericht des Baureferenten zur Mobilitätsdrehscheibe am vergangenen Donnerstag im Bauausschuss. Die Stadträte vermittelten phasenweise den Eindruck, als sei der “Bypass” am Kö vor einem Jahr nie diskutiert worden.

Bald ohne Baurecht? Stadtumbau in der Fuggerstraße und am Kennedy-Platz



Mit Urteil vom 7. November 2011 hatte der BayVGH den Bebauungsplan Nr. 500 “Königsplatz und Augsburg-Boulevard” für unwirksam erklärt und damit der Normenkontrollklage zweier Augsburger Immobilienbesitzer in der Schaezlerstraße stattgegeben. Begründung des Gerichts: Der B-Plan sei nicht mehr öffentlich ausgelegt worden, nachdem ein “Bypass”, eine vorsorgliche Entlastungsstraße durch den Fußgängerbereich des neuen Königsplatzes, mit aufgenommen wurde.

“Der Bypass ist zu beschreiben”

“Sie haben nie deutlich gemacht, was dieser Bypass sein soll”, warf Eva Leipprand dem Baureferenten vor. “Wäre er eine Straße, dann würde die Standardisierte Bewertung neu berechnet werden müssen. Wenn nicht, wundere ich mich darüber, warum sich Gruppierungen, auch welche, die in meiner Nähe sitzen, damit haben beruhigen lassen,” so die Grüne Stadträtin weiter, die damit auch auf die neben ihr sitzenden SPD-Stadträte zielte.

Stefan Quarg (SPD) monierte ebenfalls die fehlende Deklaration des Bypasses: “Wann wird er eingesetzt, in welchem Umfang wird er eingesetzt, wieviel Fahrzeuge sollen da fahren, in welcher Situation steht er auch tatsächlich zur Verfügung, wie ist er gesichert, wie ist der Kreuzungsverkehr? Dieses geht dem B-Plan absolut alles ab.” Man werde nicht umhin kommen, das zu beschreiben, näher zu erläutern und in den Plan einzugießen.

“Die Definition zum Bypass gibt es”

Diese Vorwürfe wollte Gerd Merkle nicht auf sich sitzen lassen. “Die Definition zum Bypass gibt es”, so der Baureferent, der dann eine zwischen SPD und Stadtregierung vereinbarte Formulierung zitierte:

  • “Der Bypass ist als höhengleiche, einspurige Entlastungsstraße zwischen Konrad-Adenauer-Allee und Fuggerstraße in Süd-Nord-Richtung auszugestalten. Der Bypass ist nicht Bestandteil der planerisch vorgesehenen, geregelten Verkehrsabwicklung. Er dient lediglich der Vorsorge für nicht von vornherein auszuschließende Bedarfsfälle (Unfälle) bei ernsthaften und nicht anderweitig zu bewältigenden Verkehrsproblemen im Bereich Schaezler- und Schießgrabenstraße. Selbst für solche Fälle temporären Bedarfs verbleibt es bei der Überfahrung über den Königsplatz beim Vorrang des ÖPNV und der Fußgänger und Radfahrer. Die Feststellung eines etwaigen Bedarfs erfolgt durch den Stadtrat.”

“Diesen Text, den ich Ihnen vorgelesen habe, haben Sie mit großer Mehrheit am 8.10.2010 im Stadtrat beschlossen, als es um das Ratsbegehren ging”, so Merkle. Die Bauverwaltung habe daraufhin die Maßgabe des Beschlusstenors exakt “Eins zu Eins” umgesetzt (siehe auch Infokasten zum Artikel “Gericht stoppt Bebauungsplan zum Königsplatz“).

Auch heute stehe er zu seiner damaligen Meinung, so Merkle, dass durch die Aufnahme des Bypasses zwischen Billigungs- und Satzungsbeschluss die Grundzüge der Planung nicht tangiert worden seien und damit eine erneute Auslegung nicht notwendig war: “Auch hier nehme ich meine Bauverwaltung ausdrücklich in Schutz”.

“Paradoxe Kommunikation”

Dr. Rolf Harzmann

Dr. Rolf Harzmann


Unterstützung bekam Merkle vom Dr. Rolf Harzmann (Pro Augsburg), der seine “Außensicht” auf die Diskussion – er vertrat als Nichtmitglied des Bauausschusses seine Kollegin Beate Schabert-Zeidler – wortreich kundtat: Als Außenstehender könne man den Eindruck gewinnen, dass über dieses Thema nicht ausreichend geredet worden sei. Dabei seien, so Harzmann, sämtliche Planungsdetails so ausführlich diskutiert worden wie in keinem anderen Fall seit seiner Stadtratszugehörigkeit. Harzmann sprach von einer “geradezu karnevalistischen” und “paradoxen” Kommunikation über Sachverhalte, die “überhaupt nicht länger diskutierbar sind”. “Wer sich ungenügend informiert fühlt, hat ungenügend zugehört”, so Harzmann vorwurfsvoll an seine Vorredner, denen sich zuvor auch Stadträtin Rose-Marie Kranzfelder-Poth (Freie Wähler) zustimmend angeschlossen hatte.

Inhaltlich sah sich Harzmann nahe bei den Grünen, die eine Autostraße im Kö immer abgelehnt hätten. Der Bypass sei die Folge eines Kompromisses gewesen, den er heute noch bedauere. “Der war aber damals notwendig, sonst wäre der gesamte Kö-Umbau nicht passiert. Das ist leider so.”

“Ein aufgeregter Hühnerhaufen”

Breiten Raum nahm auch die Diskussion um Normenkontrollklagen im Allgemeinen und Speziellen ein. Klagen gegen Bebauungspläne seien nichts Besonderes, so Baureferent Merkle. Das sah Rose-Marie Kranzfelder-Poth ganz anders: “Wenn sich Bürgerinnen und Bürger auf den Weg machen um Klage einzureichen, dann ist das jedes Mal ein großer Aufwand, der alles andere als ‘Nichts Besonderes’ für diese Menschen darstellt.” Klagen dürfe man nicht als Störfaktoren sehen oder als Aktionen von Menschen, die Freude daran haben, sondern müsse sie ernst nehmen.

Gegenrede kam von Rolf Harzmann. Im Fall Kö seien es nicht “die Bürgerinnen und Bürger”, sondern zwei Bürger, die “aus durchaus unaltruistischen Gründen” Klage erhoben hätten. Großen Aufwand sehe er nicht. “Wenn man das so beschreibt wie Sie das gemacht haben, dann machen Sie die Täter zum Opfer”. Auch auf den Spassfaktor beim Klagen ging Harzmann ein: “Wenn ich der Kläger wäre, ich wäre hochgradig vergnügt über das, was ich erreicht hätte: nämlich einen aufgeregten Hühnerhaufen.”

Rolf Rieblinger (Neue CSM) bedauerte, dass man mit den beiden Klägern nicht denjenigen vor sich habe, der eigentlich hinter den Klagen stecke. Der habe hier zwar einen Wohnsitz, sitze aber meistens in München. Gemeint war Rieblingers früherer CSU-Parteikollege Rolf Baron von Hohenhau. “Dieser Herr, der einem großen Verband vorsteht”, habe wiederholt zu ihm gesagt: “Eines schwöre ich euch, ich mache euch den Königsplatz kaputt und den Bahnhof, egal was es kostet”. Das dürfe man nicht zulassen und müsse dagegen zusammenstehen.

“Wir verlieren etwa fünf Wochen an Rechtskraft, aber keine Zeit”

Rolf Harzmann plädierte für einen Verzicht auf Konjunktive: Man solle die Urteilsbegründung abwarten und die Sache in unaufgeregter Weise abhandeln. In diesem Sinn präsentierte Gerd Merkle das beabsichtigte weitere Vorgehen. Der B-Plan sei bis zum Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung und darüber hinaus in der vierwöchigen Beschwerdefrist noch rechtskräftig. Im Dezember finde eine erneute Auslegung und das Einholen von Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange statt. “Wir werden Ihnen den B-Plan dann am 26. Januar 2012 im Stadtrat nochmal mit gleichem Inhalt zur Beschlussfassung vorlegen. Das heißt, wir verlieren etwa fünf Wochen an Rechtskraft.” Bauzeitverluste seien damit nicht verbunden, da die Baustelle in Abstimmung mit dem Einzelhandel ab Dezember ohnehin ruhe und erst wieder nach Ende der Frostperiode Anfang März 2012 starte.

» Kommentar: “Der Bypass ist obsolet”