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Freitag, 14.02.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Denkmalschutz im Schatten

Die Augsburger dürfen im Sommer 2010 ihren Kaffee auf dem Fuggerplatz unter Sonnenschirmen genießen. Dies entschied gestern der Bauausschuss, der sich damit über eine Empfehlung des Baukunstbeirats hinwegsetzte.

Mehrmals wurde sie schon umgeplant: die Außenbestuhlung vor dem Kaffeehaus „aran“ im Köpfhaus. Gestern war sie erneut Thema im Bauausschuss. Ursprünglich waren rund 112 Sitzplätze beabsichtigt, teils auf Bänken direkt vor der Köpfhaus-Fassade. Die Bänke hatte der Baukunstbeirat im Oktober 2009 beanstandet, ebenso das zu dichte Heranrücken von Sitzgruppen an das Fuggerdenkmal (die DAZ berichtete). Vor allem die geplanten Sonnenschirme waren es aber, die im Beirat, der den Stadtrat in städtebaulichen und baukünstlerischen Fragen berät, auf Missfallen gestoßen waren.

Der aktuell eingereichte Entwurf des Architekten Volker Schafitel sieht nur noch 80 Sitzplätze vor, die mit 8,50 Meter respektvoll Abstand von den historischen Fassaden des Fuggerplatzes halten und auch vom Fuggerdenkmal 2 Meter abgerückt sind. Sonnenschirme sind in den Plänen nicht enthalten. Allerdings sei es nach wie vor der Wunsch des Antragstellers, Sonnenschirme aufstellen zu dürfen, so Baureferent Gerd Merkle, der diese Bitte gestern dem Bauausschuss vortrug.

Rundum respektvolle 8,50 Meter Abstand: aktueller Entwurf mit 80 Plätzen

„Behütet“ unter’m Sonnenschirm

Prof. Dr. Rolf Harzmann (Pro Augsburg) gab der anschließenden Diskussion eine breitere Basis: Die Sonne scheine in Augsburg nur das halbe Jahr. Der Denkmalschutz könne sich „auf die Tage kaprizieren, an denen die Sonne nicht scheint“. Da seien alle Denkmäler sichtbar. Bei Sonne, so der Mediziner, seien dagegen „die Aspekte der Dermatologie“ vorrangig. Architekt Stefan Quarg (SPD) brachte den psychologischen Aspekt des „behüteten“ Sitzens ins Spiel, dem Sonnenschirme Rechnung tragen würden. Das regte Rainer Schönberg (Freie Wähler) zum Zwischenruf an, dass die FDP-Stadtratskollegin Kranzfelder-Poth dann freilich keinen Sonnenschirm bräuchte.

"Leinenebene vor denkmalgeschützer Fassade": aran in Rosenheim

"Leinenebene vor denkmalgeschützer Fassade": aran in Rosenheim


Heimatpfleger Eberhard Hilbich reduzierte das Problem Sonnenschirme auf einen Zeitraum von sechs Wochen im Jahr. Nur so lange sei ein Sonnenschutz nötig, da der Platz in der übrigen Jahreszeit durch das Köpfhaus verschattet werde. Hilbich schlug vor, die Sonnenschirme im Rahmen eines Modellversuchs für ein Jahr zuzulassen. Dann könne man entscheiden, „ob eine Leinenebene vor den denkmalgeschützten Fassaden wirklich stört“. Dieser Empfehlung schloss sich der Bauausschuss einstimmig an. Im Hinblick auf den anstehenden Wettbewerb für die Umgestaltung der Fußgängerzone befürwortete der Ausschuss die Außenbestuhlung vor dem „aran“ zunächst für die Dauer eines Jahres.

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