„Denkmalsanierung“ am Gallusberg in der Kritik
Von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt hat Architekt Jörg Hilbich, Sohn des Heimatpflegers Prof. Hilbich, das historische Freudenhäuschen an der Stadtmauer von der Stadt Augsburg erworben und es offensichtlich mit Einverständnis der Stadtverwaltung zur Eigennutzung saniert. Der Vorgang wurde vom Augsburger Architekturforum in aller Schärfe kritisiert und sorgt nun in der Augsburger Lokalpolitik für Wirbel.
„Ich bin entsetzt über die “Schändung” dieses Denk-Mals“, so die FDP-Stadträtin Rose-Marie Kranzfelder-Poth auf der Homepage des Architekturforums. „Schändung“ an einem höchst idyllischem Ort, an einem märchenhaftem Häuschen, das aus seinem Dornröschenschlaf jetzt nicht wachgeküsst, sondern vergewaltigt worden sei, poltert die streitbare Stadträtin mit Emotion und Entschlossenheit gegen das Projekt.
Als „Willkür des Denkmalschutzes“ bezeichnet der kulturpolitische Sprecher der SPD Dr. Frank Mardaus (SPD) die Baumaßnahmen an diesem „eingetragenen Einzeldenkmal“. „Das Haus hätte aufgrund seines Alters, seiner exponierten Lage und seiner Bekanntheit, schlicht seiner Einzigartigkeit besonderen Schutz verdient“, so Mardaus. Im Umgang mit diesem eingetragenen Einzeldenkmal demonstrierten die Beteiligten stattdessen nun ein völlig anderes für sie gültiges Verständnis von Denkmalpflege. Es seien die Untere Denkmalschutzbehörde, der Landesverband für Denkmalschutz, der Stadtheimatpfleger und der Eigentümer, die diese Form des Umgangs mit dem Baudenkmal wählten und damit für weitere Projekte dieser Art legitimieren würden, folgerte Mardaus sarkastisch in seiner Presseerklärung zu den fragwürdigen Vorgängen am Gallusberg.
„Natürlich muss dieser Vorgang offengelegt werden“
Stadtrat Rainer Schönberg (Freie Wähler) hat auf der Stadtratssitzung am 21. Januar nach der öffentlichen Sitzung eine mündliche Anfrage gestellt. Schönberg wollte wissen, wie es möglich war, dass dieses in der Stadtplanung sensible Bauvorhaben nicht im Bauausschuss behandelt wurde, „nachdem, so Schönberg zur DAZ, „eine Wohnbebauung zwischen Stadtmauer und Unterem Graben ausgeschlossen bleiben sollte“. Außerdem fragte Schönberg nach, wer das Aufflexen der Mauer für die Zufahrt genehmigt habe und ob eine Nutzungsänderung beziehungsweise eine Baugenehmigung vorliege. Der Stadtrat nahm die mündliche Anfrage Schönbergs zur Kenntnis. Das Baureferat werde eine schriftliche Anfrage schriftlich beantworten.
„Natürlich muss dieser Vorgang offengelegt werden“, so Schönberg, der sich bislang der Vermutung nicht erwehren kann, dass „hier Beziehungen und private Interessen Vorrang vor einem ordnungsgemäßen Verwaltungsvorgang hatten“. Nach Informationen der DAZ soll der Bauherr das Anwesen für 99 Jahre auf Erbpacht erworben haben. 25.000 Euro soll die Stadt dafür als einmalige Zahlung erhalten haben. Die Pacht sei auf 2.000 Euro pro Jahr festgelegt worden.
Fotos: Architekturforum Augsburg