Spezi-Streit: Paulaner hat die Nase vorn
Im Namensrechte-Streit hat die Augsburger Brauerei Riegele vor dem Landgericht München I zur Kenntnis nehmen müssen, dass der 1974 geschlossene Vertrag zwischen Riegele und Paulaner ein “Abgrenzungsvertrag” ist, wie das Gericht unmissverständlich feststellte.
Das Augsburger Brauhaus Riegele hatte bereits sechziger Jahren das Cola-Mischgetränk “Spezi” erfunden und sich die Namensrechte sichern lassen. Die Münchner zogen in den siebziger Jahren nach und schlossen mit den Augsburgern einen Vertrag, dessen Status das Münchner Landgericht nun zu klären hatte, da Riegele von Paulaner Lizenz-Gebühren abverlangen wollte. Doch im Gegensatz zu Riegele sah Paulaner in der bereits 1974 geschlossenen Vereinbarung keinen Lizenzvertrag, sondern lediglich eine “Abgrenzungsvereinbarung”.
Riegele hatte den alten Vertrag im vergangenen Jahr gekündigt wollte einen neuen Vertrag schließen, der Paulaner ab 900.000 Hektolitern Absatz jährlich bis zu fünf Millionen Euro Gebühr abverlangt hätte. Paulaner wollte sich darauf nicht einlassen und sich mit einer Feststellungsklage Rechtssicherheit verschaffen. Dies scheint vorerst gelungen. Die Paulaner-Brauerei darf weiterhin ihr Spezi gebührenfrei vertreiben. Nach Auffassung des Landgericht München I ist die Abmachung der Brauereien aus dem Jahr 1974 nicht als Lizenzvertrag, sondern als Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung zu verstehen. Ob Priller-Riegele dagegen Rechtsmittel einlegen wird, ist derzeit noch offen.