CSU: Sozialticket ist eine gute Sache
Die CSU hat sich in Sachen Sozialticket positioniert.
Wie bereits mehrfach berichtet, hat das Verwaltungsgericht Augsburg die Vergabepraxis der Stadt Augsburg bezüglich der Sozialtickets kassiert, nachdem vier arbeitssuchende Hartz-IV-Empfänger dagegen geklagt hatten, dass ihnen diese freiwillige Leistung der Stadt verwehrt wird. Die Stadt ist nach dem Urteil verpflichtet, sich mit den Anträgen der Kläger auf ein Sozialticket erneut zu befassen. Von einer Berufung gegen das Urteil will der CSU-Fraktionsvorsitzende Bernd Kränzle nichts wissen: “Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Bevor wir die nicht haben, kann gar nichts entschieden werden.” Aus diesem Grund gehe auch die Aufforderung der Gruppe Die Linke ins Leere, die alle Hartz-IV-Empfänger aufrief, nun das Sozialticket zu beantragen und eine Antragsflut auszulösen.
Der Vollzug der bisherigen Beschlusslage soll ausgesetzt werden
“Angesichts des Urteils empfiehlt es sich, den Vollzug der bisherigen Beschlusslage auszusetzen”, so Kränzle. Die CSU schlägt vor, dass nach der Urteilsbegründung das Sozialreferat eine neue Beschlusslage prüft, die die Rechtslage mit einem erweiterten Personenkreis berücksichtigt und zugleich der Haushaltslage Rechnung trägt. “Beispielsweise könnten mit geringeren Vergünstigungen mehr Menschen ein Sozialticket erhalten”, äußert Leo Dietz (CSU). “Das kann man aber erst nach der Prüfung seriös sagen”, ergänzt sein Fraktionskollege Peter Uhl.
Die CSU hält Kurs und steht zum Sozialticket
Wichtig ist laut Stadträtin Claudia Haselmeier der CSU-Fraktion, dass die Stadt die staatlichen Zuschüsse behält und nicht verliert, wenn das Ticket ausgeweitet wird. Die CSU bleibt bei ihrem Kurs und steht zum Sozialticket: “Es handelt sich um eine gute Sache, für die wir bereits beim Haushalt 2014 gestimmt haben”, so der finanzpolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Ralf Schönauer. Bei aller fraktionsübergreifender Einigkeit über die Unterstützung von Bedürftigen gab es unterschiedliche Auffassungen, welche Gruppen dazu zählen. “Nun haben wir Gewissheit, wie das Gericht das sieht und können über eine neue Regelung beschließen”, so Kränzle abschließend.