CSU-Liste steht, mit Kampfabstimmungen ist zu rechnen
Die Augsburger CSU stellt am heutigen Samstag ab 9 Uhr im Kolpinghaus in der Frauentorstraße 29 ihre Stadtratsliste für die Kommunalwahl 2014 auf. Ausgangspunkt ist die “DAZ-Liste”. Im Großen und Ganzen hat sich nicht viel an dem CSU-Listenentwurf verändert, der in der DAZ veröffentlicht wurde.
Der fraktionslose Stadtrat Karl Heinz Englet war im letzten Beratungsmarathon am gestrigen Freitag kein Thema, wie es hieß. Oberbürgermeister Kurt Gribl konnte sich mit seinen Vorstellungen bei der Parteispitze durchsetzen. Nach Informationen der DAZ bleiben die aktuellen CSU-Referenten vorne und die Plätze eins bis neun sollen im Block abgestimmt werden, ab Platz 10 könne man wieder über einzelne Plätze abstimmen. Interessant ist die “Personalie Gerblinger”. Der aktuelle Stadtrat Erwin Gerblinger soll mit seiner Platzierung sehr unzufrieden sein und tendiere dazu, sehr früh in die Einzelabstimmung einzusteigen. Eine weitere Überraschung stellt der mögliche Quereinsteiger Benedikt Lika dar. Kurt Gribl soll den Vorschlag gemacht haben, den bundesweit anerkannten Inklusionsaktivisten Lika auf die Liste zu nehmen. Lika wurde im April vom JU Kreisverband Augsburg-Ost zum neuen Vorsitzenden gewählt. Es sei denkbar, dass sich Lika im Wettbewerb mit Florian Zach um Platz 18 bewirbt. Der CSU-Listenentwurf vor der heutigen Aufstellungsversammlung:
1 Kurt Gribl | 17 Peter Uhl |
2 Bernd Kränzle | 18 Florian Zach |
3 Johannes Hintersberger | 19 Günter Göttling |
4 Eva Weber | 20 Hedwig Müller |
5 Rolf von Hohenhau | 21 Juri Heiser |
6 Andreas Jäckel | 22 Michael Bernicker |
7 Gerd Merkle | 23 Leo Dietz |
8 Ingrid Fink | 24 Hannelore Köppel |
9 Hermann Köhler | 25 Horst Hinterbrandner |
10 Rainer Schaal | 26 Gerd Koller |
11 Max Weinkamm | 27 Erwin Gerblinger |
12 Claudia Haselmeier | 28 Iris Steiner |
13 Jürgen Schmid | 29 Oliver Heim |
14 Thorsten Große | 30 Volker Ullrich |
15 Ralf Schönauer | 31 Josef Hummel |
16 Katja Scherer | 32 Daniela Dafler |
Aufstellungsversammlung und Kommunalwahlrecht
Die Durchführung der Aufstellungsversammlung ist im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz sowie in der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung geregelt. Zur Versammlung muss spätestens drei Tage zuvor schriftlich oder durch öffentliche Ankündigung geladen werden, die Teilnehmer müssen Anhänger der Partei, im Fall einer Delegiertenversammlung Delegierte sein. Jeder Teilnehmer ist vorschlagsberechtigt. Jedem Kandidaten muss eine angemessene Redezeit eingeräumt werden. Es kann über Einzelpersonen oder eine vorbereitete (Teil-)Liste abgestimmt werden, die Abstimmung ist geheim. Maximal 60 Personen können aufgestellt werden, ebenso viele, wie der Stadtrat Sitze hat.
» Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (Auszug; pdf 40 kB)
» Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (Auszug; pdf 40 kB)
Die Durchführung der Aufstellungsversammlung ist im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz sowie in der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung geregelt. Zur Versammlung muss spätestens drei Tage zuvor schriftlich oder durch öffentliche Ankündigung geladen werden, die Teilnehmer müssen Anhänger der Partei, im Fall einer Delegiertenversammlung Delegierte sein. Jeder Teilnehmer ist vorschlagsberechtigt. Jedem Kandidaten muss eine angemessene Redezeit eingeräumt werden. Es kann über Einzelpersonen oder eine vorbereitete (Teil-)Liste abgestimmt werden, die Abstimmung ist geheim. Maximal 60 Personen können aufgestellt werden, ebenso viele, wie der Stadtrat Sitze hat.
» Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (Auszug; pdf 40 kB)
» Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (Auszug; pdf 40 kB)