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Freitag, 22.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

CSU-Liste steht, mit Kampfabstimmungen ist zu rechnen

Die Augsburger CSU stellt am heutigen Samstag ab 9 Uhr im Kolpinghaus in der Frauentorstraße 29 ihre Stadtratsliste für die Kommunalwahl 2014 auf. Ausgangspunkt ist die „DAZ-Liste“. Im Großen und Ganzen hat sich nicht viel an dem CSU-Listenentwurf verändert, der in der DAZ veröffentlicht wurde.

Was macht Gerblinger?

Was macht Gerblinger?


Der fraktionslose Stadtrat Karl Heinz Englet war im letzten Beratungsmarathon am gestrigen Freitag kein Thema, wie es hieß. Oberbürgermeister Kurt Gribl konnte sich mit seinen Vorstellungen bei der Parteispitze durchsetzen. Nach Informationen der DAZ bleiben die aktuellen CSU-Referenten vorne und die Plätze eins bis neun sollen im Block abgestimmt werden, ab Platz 10 könne man wieder über einzelne Plätze abstimmen. Interessant ist die „Personalie Gerblinger“. Der aktuelle Stadtrat Erwin Gerblinger soll mit seiner Platzierung sehr unzufrieden sein und tendiere dazu, sehr früh in die Einzelabstimmung einzusteigen. Eine weitere Überraschung stellt der mögliche Quereinsteiger Benedikt Lika dar. Kurt Gribl soll den Vorschlag gemacht haben, den bundesweit anerkannten Inklusionsaktivisten Lika auf die Liste zu nehmen. Lika wurde im April vom  JU Kreisverband Augsburg-Ost zum neuen Vorsitzenden gewählt. Es sei denkbar, dass sich Lika im Wettbewerb mit Florian Zach um Platz 18 bewirbt. Der CSU-Listenentwurf vor der heutigen Aufstellungsversammlung:

1 Kurt Gribl 17 Peter Uhl
2 Bernd Kränzle 18 Florian Zach
3 Johannes Hintersberger 19 Günter Göttling
4 Eva Weber 20 Hedwig Müller
5 Rolf von Hohenhau 21 Juri Heiser
6 Andreas Jäckel 22 Michael Bernicker
7 Gerd Merkle 23 Leo Dietz
8 Ingrid Fink 24 Hannelore Köppel
9 Hermann Köhler 25 Horst Hinterbrandner
10 Rainer Schaal 26 Gerd Koller
11 Max Weinkamm 27 Erwin Gerblinger
12 Claudia Haselmeier 28 Iris Steiner
13 Jürgen Schmid 29 Oliver Heim
14 Thorsten Große 30 Volker Ullrich
15 Ralf Schönauer 31 Josef Hummel
16 Katja Scherer 32 Daniela Dafler

Aufstellungsversammlung und Kommunalwahlrecht



Die Durchführung der Aufstellungsversammlung ist im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz sowie in der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung geregelt. Zur Versammlung muss spätestens drei Tage zuvor schriftlich oder durch öffentliche Ankündigung geladen werden, die Teilnehmer müssen Anhänger der Partei, im Fall einer Delegiertenversammlung Delegierte sein. Jeder Teilnehmer ist vorschlagsberechtigt. Jedem Kandidaten muss eine angemessene Redezeit eingeräumt werden. Es kann über Einzelpersonen oder eine vorbereitete (Teil-)Liste abgestimmt werden, die Abstimmung ist geheim. Maximal 60 Personen können aufgestellt werden, ebenso viele, wie der Stadtrat Sitze hat.



» Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (Auszug; pdf 40 kB)

» Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (Auszug; pdf 40 kB)