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Donnerstag, 15.08.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Coronakrise: Stadt vor Einstellungsstop

Mit dem Ausbruch der Corona-Krise in Deutschland Mitte März 2020 haben sich die finanziellen Grundlagen der Kommunen in dramatisch verschlechtert. Aus diesem Grund liegt dem kommenden Stadtrat eine Beschlussvorlage vor, die empfiehlt, die Besetzung von neu geschaffenen Planstellen zum Stellenplan 2020 zurückzustellen.

Davon betroffen sind diejenigen Stellen, für die bis zum 04.05.2020 noch keine Ausschreibungsaktivitäten gestartet wurden und die keinen Mangelberufen angehören. Eine nähere Erläuterung der betroffenen Stellen soll anhand einer Tischvorlage während der Stadtratssitzung erfolgen.

Gewerbesteuer und Einkommensteuer massiv eingebrochen

Die Stellenplanberatungen für das Jahr 2020 erfolgten im Ausschuss für Organisation, Personal, Migration und Interkultur am 12.11.2019 und umfassen Stellenneuschaffungen im Volumen von rund 11,6 Millionen Euro. “Eine hohe Mehrbelastung, die aber zum damaligen Zeitpunkt noch vertretbar erschien”,  wie es in der städtischen Beschlussvorlage heißt. Davon nimmt die Stadt nun Abstand. Die Begründung scheint plausibel: “In Augsburg sind die Gewerbesteuervorauszahlungen massiv eingebrochen, zudem liegen Stundungsanträge in bereits zweistelliger Millionenhöhe vor. Einbrüche beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (veränderte Beschäftigungssituation) sind nach der Steuerschätzung vom Mai 2020 im zweistelligen Millionenbereich zu befürchten. Die von der Kommune zu leistenden Kosten der Unterkunft steigen, die Einnahmen aus Eintrittsgeldern und Benutzungsgebühren sind erheblich beeinträchtigt, in Millionenhöhe musste Schutzausrüstung beschafft werden.” Zwar seien staatliche Unterstützungen in Aussicht gestellt. Dennoch bestünden erhebliche finanzielle Risiken, nicht nur für das Haushaltsjahr 2020, sondern auch für den Doppelhaushalt 2021/2022. Die finanziellen Auswirkungen der Krise würden sich erst nach und nach offenbaren und seien deshalb noch nicht abschätzbar.

“Ohne Zweifel handelt es sich dabei um eine Gratwanderung, die Augenmaß erfordert, da die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und die Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger aufrechterhalten werden müssen”, wie es in der Beschlussvorlage heißt. Falls sich die städtische Finanzlage erholen sollte, “wird die Angelegenheit wieder vorgelegt”.