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Dienstag, 14.01.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

CFS-Prozess: Wenig Vergleichsbereitschaft bei der Stadt

Ohne greifbares Ergebnis verlief am Mittwoch der erste Prozesstag im Streit um den so genannten Tribünenschaden am Curt-Frenzel-Eisstadion. Der Vorsitzende Richter Hans-Peter Glas sondierte im Wesentlichen die Möglichkeiten eines Vergleichs.

Streitgegenstand: die zweimal gebaute Südtribüne des Curt-Frenzel-Stadions

1,1 Millionen direkten Schaden macht die Stadt gegen die Architekten und deren Haftpflichtversicherung geltend. Dazu sollen noch unbezifferte Folgeschäden in Millionenhöhe kommen. In einer Kostenaufstellung, die die Stadt im Juli 2013 dem Stadtrat präsentierte, addiert sich der Tribünenschaden auf insgesamt 5,1 Millionen Euro. Nach Auffassung der Stadt haben die Architekten die Neigung der Tribünen verändert, ohne die Stadt als Bauherrin ausreichend über die negativen Konsequenzen auf die Sichtverhältnisse im Stadion zu informieren. Bereits gebaute Tribünen wurden ausgetauscht, wodurch es zu einem Jahr Verzögerung und Mehrkosten durch den gestörten Bauablauf kam.

Verletzte Hinweispflicht, aber auch unklare Anspruchsgrundlage

In die selbe Richtung „Verletzung der Hinweispflicht“ gingen die Vorwürfe, die sich das Architekturbüro und seine Versicherung, vertreten durch Rechtsanwalt Frank Kosterhon, vom Gericht anhören mussten. Eine Haftung sei „nicht fernliegend“, so Richter Glas ganz im Sinn der Förderung der Vergleichsbereitschaft der Beklagten, deren Angebot derzeit bei 300.000 Euro liegt.

Aber auch der Optimismus des die Stadt vertretenden Anwalts Günter Bauer bekam einen Dämpfer: Die Stadt müsse sich überlegen, auf welcher Grundlage sie ihre Forderungen eigentlich stelle. So sei der Architektenvertrag erst im Februar 2010, 12 Tage nach Erteilung der Baugenehmigung geschlossen worden. In den Plänen der zur Vertragsgrundlage gewordenen Baugenehmigung sind die abgeflachten Tribünen bereits enthalten. Das Procedere bei den Vertragsabschlüssen wurde gestern auch von der SPD-Stadtratsfraktion heftig kritisiert.

„Für einen Vergleich viel zu früh“

Die Streitparteien sollen sich nun bis zum nächsten Verhandlungstermin am 18. Dezember noch einmal zusammenzusetzen, so der Vorschlag des Gerichts. Zumindest seitens der Stadt ist mit einer Bewegung in Richtung eines Vergleichs aber nicht zu rechnen. Dies stellte OB Kurt Gribl in der gestrigen Stadtrats-Pressekonferenz auf Anfrage klar. Das Ergebnis des ersten Verhandlungstags gebe keinen Anlass, Rechtspositionen aufzugeben.

Aus Sicht der Stadt und auch seiner persönlichen Ansicht nach stehe ein Planungsfehler als Ursache für den Tribünenschaden fest. Eine Befassung städtischer Gremien zum jetzigen Zeitpunkt und damit einen Beschluss in Sinn einer Vergleichsbereitschaft werde es deshalb nicht geben. Das Gericht müsse die Ansprüche prüfen und entscheiden. Vergleiche seien allenfalls bei der Berechnung der Schadenshöhe denkbar, wenn es darum gehe, komplizierte Sachverhalte verfahrensmäßig zu vereinfachen. „Doch dafür ist es jetzt viel zu früh“, so der Oberbürgermeister.