CFS-Desaster: Landgericht sieht Architekten in der Haftung
Das Landgericht Augsburg hat heute in Sachen CFS im Kern entschieden, dass die beklagten Architekten schadensersatzpflichtig sind.
Die politische Verarbeitung der schlechten Sichtverhältnisse des CFS und die damit verbundenen wesentlich höheren Umbau-Kosten wurde von Augsburgs Oberbürgermeister durch die Bildung eines Dreierbündnisses „abgeschlossen“. Die ehemalige Opposition, allen voran die Grünen, gehören nun zur Regierung und die Sprache der Empörung hat sich in eine mildes Kommentieren verwandelt. Der Fehler, der zur schlechten Sicht auf die Eisfläche führte, ist längst korrigiert. Die Stadt machte für das Baudesaster die Architekten verantwortlich und verklagte sie auf Schadensersatz. Heute verkündete das Augsburger Landgericht ein “Teilgrund- und Teilurteil”.
Dabei ging es in der Klage der Stadt Augsburg um zwei Hauptanträge: einen Leistungsantrag auf Schadensersatz in Höhe von 1.114.513,50 Euro und einen Feststellungsantrag, der eventuell weitere Schäden betrifft, die der Stadt Augsburg aus der mangelhaften Planung des Eissportstadions entstehen könnten. Damit sind mögliche mögliche Mietausfälle oder Schadensersatzansprüche des AEV gegen die Stadt Augsburg gemeint, für die laut dem heutigen Urteil die Beklagten haften müssten. Betreffend diesen Feststellungsanspruch ist das “Teilurteil” ergangen. Betreffend den Leistungsantrag (1,1 Mio.) ist das “Teilgrundurteil” ergangen. Das Gericht hat entschieden, dass der Anspruch dem Grunde nach gerechtfertigt sei. Über die Höhe des Anspruchs ist damit heute nicht entschieden worden. Dies muss dem weiteren Fortgang des Verfahrens vorbehalten bleiben. Hier wird höchstwahrscheinlich eine umfangreiche Beweisaufnahme (Sachverständigengutachten) notwendig werden.
Ein Mitverschulden seitens der Stadt nimmt die Kammer nicht an. Die Klägerin habe sich auf das Fachwissen der Beklagten verlassen dürfen.