CFS-Debakel im Stadtrat: Großes Warten auf Antworten
Mit Spannung warten die Augsburger Bürger und Politiker auf die heutige Sondersitzung zur aktuellen Situation beim Curt-Frenzel-Eisstadion, die der Stadtrat vor 12 Tagen beschlossen hat. Um 17 Uhr geht es im Oberen Rathausfletz los.
Wenn es nach den Ankündigungen im “AEV-Forum” geht, dem inoffiziellen Internetforum über die Augsburger Panther, wird die Zuhörerzahl heute alles sprengen, was in der laufenden Legislaturperiode in öffentlichen Stadtratssitzungen üblich war. Den bisherigen Rekord mit einhundert Zuhörern hält die Sondersitzung zum Entwurf des Bebauungsplans 500 am 10. Juni 2010, als ganz Augsburg gespannt auf die Pläne für den neuen Kö wartete. Rund 20 Experten hatte die Stadtregierung damals aufgeboten, um den Stadträten Rede und Antwort zu stehen.
Heute Abend ist es vor allem ein Experte, der die Aufmerksamkeit auf sich ziehen wird: Dr. Stefan Nixdorf, Architekt und Gutachter aus Osnabrück, der auf Antrag der SPD zur Sichtlinienproblematik im halb umgebauten Curt-Frenzel-Stadion sprechen wird. “Inakzeptabel” – mit diesem einen Wort fasste Nixdorf das Ergebnis seiner Untersuchungen zu den Sichtverhältnissen bisher zusammen. Seine Zeichnungen wurden bis heute nicht öffentlich gezeigt. Heute erwarten sich die Bürger und Eishockeyfans mehr Details. Im DAZ-Interview vor einer Woche hat OB Kurt Gribl außerdem die Beurteilung der Planungsvorschläge zur Verbesserung der Sicht durch Nixdorf angekündigt.
“Lückenlose und transparente Aufklärung der Handlungsabläufe”
Aber auch die Historie vom Projektbeschluss bis zur mangelhaften Umsetzung des Stadionumbaues wird Sitzungsthema sein. So will die SPD, die zwei Anträge gestellt hat, konkret wissen:
- Auf Grundlage welches Konzepts wird das CFS aktuell modernisiert und eingehaust?
- Welche Planungen bzw. Umplanungen wurden seitens des Wettbewerbssiegers Hermann + Öttl an der vom Stadtrat verabschiedeten Planung der Architekten Schneider + Partner vorgenommen und warum?
- In wie fern greift das preisgekrönte Konzept zur Einhausung des CFS von Hermann + Öttl in die Konzeption von Schneider + Partner ein?
Die SPD möchte dabei “sowohl die Gründe wie die Verantwortlichkeiten für die Veränderungen der Planungsstände” lückenlos und transparent aufgezeigt bekommen und verlangt Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen, Konzepte, Berichte und Bauprotokolle für alle Fraktionen.
Über die Dokumentation der Planänderungen hinaus erwartet die Fraktion der Grünen, die bereits im Oktober Berichtsantrag gestellt hat, die Darlegung, wie die “Einbindung der Beteiligten” – i.E. Panther, Freizeit- und Vereinssport, Schulen, Ausschüsse, und sonstige Gremien – bei Planung und Planänderungen bisher jeweils erfolgt ist.
Kommt ein Untersuchungsausschuss?
Entschieden werden muss außerdem über einen Antrag der Fraktion Pro Augsburg, analog zu einem Untersuchungsausschuss, den es auf kommunaler Ebene nicht gibt, ein Gremium aus einem oder mehreren “neutralen Gutachtern von Aussen” einzuberufen. Das Gremium soll den “gesamten Auftragsablauf und die Vorwürfe gegenüber allen Bau-Beteiligten und politisch Verantwortlichen objektiv aufarbeiten” und die Ergebnisse dem Stadtrat und der Öffentlichkeit vorstellen.
Im Anschluss an die Debatte zum Eisstadion steht ein mündlicher Bericht zur “Interimsspielstätte für das Schauspiel”, dem Theater-Container, auf der Tagesordnung der Sondersitzung. Auch zu diesem Tagesordnungspunkt haben sich zahlreiche Zuhörer angekündigt.
» Tagesordnung öffentliche Sitzung
» “Wir sind hier nicht im Circus Maximus” –
DAZ-Interview mit Oberbürgermeister Kurt Gribl zum CFS-Debakel
Artikel 52 der Gemeindeordnung regelt u.a. zur Öffentlichkeit von Sitzungen:
- Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. Die Sitzungen haben in einem der Allgemeinheit zugänglichen Raum stattzufinden.
§ 1 der Benutzungsordnung für das Rathaus der Stadt Augsburg stellt unter anderem klar, dass in allen Räumen des Rathauses grundsätzlich ein Rauchverbot gilt.
§ 48 Abs. 4 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien regelt die Handhabung der Ordnung:
- “In Ausübung des Hausrechts kann der/die Vorsitzende Zuhörer, die den Verlauf der Sitzung durch Eingreifen in die Verhandlung, insbesondere durch Beifalls- oder Missfallensäußerungen, durch ungebührliches Verhalten oder in anderer Weise stören, zur Ordnung rufen. Er/Sie kann einzelne oder bei allgemeiner Unruhe sämtliche Zuhörer von der Sitzung ausschließen.”
» Geschäftsordnung der städtischen Kollegien (pdf, 135 kB)