CFS-Debakel: AGS rechtfertigt Vergabeverfahren zur Architektenleistung
Seit letzten Freitag steht gutachtlich fest, dass im Curt-Frenzel-Stadion die Sicht aufs Eis wegen der intransparenten Köpfe der Vorderleute im Publikum getrübt ist. Gegen den Vorwurf weiterer Intransparenz, nämlich beim Architektenauswahlverfahren, wehrte sich gestern die mit der Baubetreuung beauftragte AGS.
Die Augsburger Gesellschaft für Stadtentwicklung und Immobilienbetreuung GmbH (AGS) stellte in einer Pressemitteilung klar, dass das im Auftrag der Stadt Augsburg durchgeführte Auswahlverfahren zur Architektenfindung streng nach den einschlägigen Regeln der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) durchgeführt wurde. Auf eine EU-weite Ausschreibung im Juni 2009 hatten sich zehn Büros für die Teilnahme am Verfahren beworben, davon seien entsprechend den Ausschreibungsbedingungen fünf Bewerber ausgewählt worden. Dies sei anhand einer Bewertungsmatrix (500-Punkte-System) gemäß den Empfehlungen der Bayer. Ingenieurkammer geschehen. Kriterien seien u.a. Art, Umfang und Qualität von Referenzobjekten, gewonnene Architektenwettbewerbe sowie Erfahrung mit Umbaumaßnahmen im Bestand gewesen. Da drei Architekturbüros sich den fünften Platz gleichbewertet teilten, sei gemäß § 10 Absatz 3 VOF am 2. Juli 2009 eine Entscheidung durch das Los bei einem Augsburger Notar herbeigeführt worden.
Mehrheitliche Jury-Entscheidung für anonymisierten Entwurf
Die verbleibenden fünf Bewerber habe man aufgefordert, einen Vorentwurf für die Fassade zu erarbeiten. In der Sitzung am 21. Juli 2009 entschied sich die Jury aus den vier Fachpreisrichtern Thomas Glogger, Prof. Ulrich Holzscheiter, Gerd Merkle und Prof. Sebastian Zoeppritz und den drei Sachpreisrichtern Alexandra Holland, Peter Grab und Lothar Sigl mehrheitlich für den anonymisierten Entwurf des Büros Hermann + Öttl, München. Mit in der Jury saßen sechs beratende, nicht stimmberechtigte Sachpreisrichter: Leo Dietz, Willi Leichtle, Reiner Erben, Prof. Rolf Harzmann, Bernhard Kopp und Wolfgang Tanzer. Im Anschluss daran sei das Vergabeverfahren, das von keinem der beteiligten Architekten beanstandet worden sei, wie in der VOF geregelt zum Abschluss gebracht worden.