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Dienstag, 23.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Causa Klimacamp: Grüne in Not – Verwaltungsgericht soll entscheiden

Causa Klimacamp: Bei der seit zwei Wochen andauernden Aktion von Augsburger Klimaaktivisten auf dem Augsburger Fischmarkt handelt es sich um keine Demonstration, womit die Veranstaltung nicht durch das Versammlungsrecht gedeckt sei. Dies ist die Rechtsauffassung der Stadt, die das Camp zwischen Rathaus und Perlach nicht mehr dulden will.

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Gegen die von der Stadt am vergangenen Freitag angekündigte Aufhebung der Duldung legten die Klimaaktivisten Rechtsmittel ein, weshalb die Angelegenheit vom Augsburger Amtsgericht in erster Instanz geprüft wird. Mit einem Urteil ist Mitte nächster Woche zu rechnen.

Die Camp-Organisatoren wollen mit ihrer Aktion gegen die Verabschiedung (3. Juli 2020) des Kohleausstiegsgesetzes des Bundestages demonstrieren, das für sie nicht weit genug gehe und eine große Enttäuschung darstelle. Bis zum 31.12. 2038 sollen viele Braunkohlekraftwerke noch am Netz bleiben. Die Bundes-Grünen und die Bayerischen Landes-Grünen laufen dagegen Sturm – beide Fraktionen befinden sich in den jeweiligen Parlamenten in der Opposition.

In Sachen Klimacamp/Fischmarkt befinden sich die Augsburger Grünen dagegen in einer brisanten Drucksituation, die damit zu tun hat, dass in Augsburg die Fraktionen der CSU und der Grünen die Stadtregierung stellen. Der Landtagsabgeordnete der Augsburger Grünen Cemal Bozoglu verteilte im Augsburger Klimacamp Brezen und solidarisierte sich mit den Aktivisten, während die Grüne Bürgermeisterin Martina Wild zusammen mit Oberbürgermeisterin Weber (CSU) die Rechtsauffassung der Stadt erklärte und implizit mit Räumung drohte.

Die Frage der Räumung des Protest-Camps, in dem sich je nach Tageszeit zwischen 10 und 40 Aktivisten aufhalten (in der Hauptsache Jugendliche und junge Erwachsene) wird nach Auskunft der Stadt so lange vertagt, bis das Urteil des Verwaltungsgerichtes vorliegt. Bereits am Mittwoch, den 8. Juli, erschien Augsburgs neuer Ordnungsreferent Frank Pintsch im Camp und erläuterte den Protestlern die Rechtsauffassung der Stadt: Die Versammlung habe keinen Kundgebungscharakter und sei somit vom Versammlungsrecht nicht gedeckt, weshalb Haus- und Landfriedensbruch vorliegen würden. Einen Verfolgungseifer lege die Stadt diesbezüglich aber nicht an den Tag, es gehe in erster Linie darum, keine Präzedenz zu schaffen, wie Pintsch gegenüber der DAZ ausführte.

Gegen den Ablauf der Duldungsfrist (Freitag, 10.7. 2020 18 Uhr) wurden seitens der Aktivisten Rechtsmittel eingelegt, da formale wie inhaltliche Fehler im ausgehändigten Bescheid der Stadt bestünden. Eine Forderung der Aktivisten besteht darin, dass sich die Stadt an prominenter Stelle gegen das “Kohleausstiegsgesetz” positionieren soll. Ob diesbezüglich ein Brief des Grünen Umweltreferenten Erben an den Städtetag ausreicht, ist aktuell schwer einzuschätzen. Sinnvoller wäre möglicherweise, den Aktivisten zu erklären, wie die Stadt den knapp 22-prozentigen Kohlestrom-Anteil der Augsburger Stadtwerke reduzieren will.