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Donnerstag, 10.09.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Botschaften der Unfähigkeit: Muss Sozialreferent Kiefer zurücktreten?

Die Stadt Augsburg steht im Fokus der Öffentlichkeit, weil sie leichtfertig mit Fördergeldern umgeht. Die Rede ist von einem Vorgang, der die Stadt 28,5 Millionen Euro kosten könnte: Ein Förderantrag wurde zu spät eingereicht. Es steht aber für die Stadt Augsburg nicht „nur“ die Millionensumme auf dem Spiel, sondern auch das Ansehen der Gesamtstadt bezüglich ihrer vermeintlichen Kernkompetenzen. Denn die grobe Nachlässigkeit im Amt für Kinder, Jugend und Familie wirft die Frage auf, ob in der Augsburger Stadtverwaltung ordentlich gearbeitet wird.

Von Siegfried Zagler

I. Der Fall

Am 29. Juni 2017 begeht im Amt für Kinder, Jugend und Familie ein Sachbearbeiter einen folgenschweren Fehler. Er schickt einen Schlussantrag für Fördergelder aus Landes- und Bundesmitteln in Höhe von 28,5 Millionen Euro nicht ab. Am folgenden Tag, Freitag, den 30. Juni 2017, meldet sich der Sachbearbeiter krank, der Antrag bleibt liegen, obwohl die Frist am 30. Juni 2017 ausläuft. Der Antrag wird am darauf folgenden Montag bei der Regierung von Schwaben (RvS) eingereicht, die den Antrag prüft und trotz einer eintägigen Verfristung offenbar als „in Ordnung“ bewertet, die Gelder bewilligt und an die Stadt überweist. Da die Regierung von Schwaben nicht Fördergeld-Geberin, sondern nur Vermittlerin ist, beantragt sie die Gelder vom Bund (zirka 1,8 Millionen Euro) und vom Freistaat (zirka 23,7 Millionen Euro). Der Freistaat überweist, der Bund nicht, weil das zuständige Ministerium lapidar die Beantragung der Fördergelder für Kindertageseinrichtungen gemäß Art. 18 ff. des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zurückweist.

Das Geld vom Bund ist damit wohl für die Stadt verloren. Eine Rückforderung der 23,7 Millionen des Freistaats steht noch aus, steht aber im Raum und wird wohl nur zu vermeiden sein, wenn die Stadtjuristerei und Kurt Gribl in Zusammenarbeit mit der Regierung von Schwaben einen Rechtsgrund finden, der einen öffentlich rechtlichen Vergleich ermöglicht. Falls dies scheitern sollte, muss die Regierung von Schwaben die Fördergelder zurückfordern. Dagegen könnte dann die Stadt Rechtsmittel einlegen – mit geringen Erfolgsaussichten.

II. Regierung von Schwaben bewilligt gesetzeswidrig

In Art. 18 Abs. 2 Satz 1 BayKiBiG ist im Sinne einer materiellen Ausschlussfrist festgelegt, dass Anträge auf Gewährung dieser Gelder bis zum 30. Juni des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres zu stellen sind. Diese Frist wurde 2017 vom Kinder, Jugend und Familienamt überschritten. Die Fördermittel sind demnach von der Regierung von Schwaben gesetzeswidrig bewilligt worden. Die erste brennende Frage, die bisher offengeblieben ist, lautet demnach, ob dieses Laissez-faire in diesen Angelegenheiten zwischen Stadt und Regierung üblich ist – und nur zufällig durch einen genau prüfenden Bundesbeamten aufgedeckt wurde. Wäre dies der Fall, könnte man die abenteuerliche Schlamperei des Augsburger Amtes besser einordnen.

III. Verwaltungsversagen mit Schweigepflicht

Der Vorgang wurde dem Ältestenrat am 22. Februar 2018 von Oberbürgermeister Kurt Gribl nichtöffentlich mitgeteilt. Kurt Gribl versuche, in Zusammenarbeit mit der Regierung von Schwaben und dem Freistaat die Angelegenheit zu „bereinigen“, so der Informationsstand für die Stadträte des Ältestenrats, denen von OB Gribl eindringlich Schweigepflicht aufgetragen wird, um den Heilungsprozess nicht zu gefährden. Dem Sozialreferat war der Sachverhalt, wie Stefan Kiefer in der anschließenden Stadtratssitzung vortrug, bereits seit 2. Februar 2018 bekannt. Sechs Wochen später, am Sonntag, den 18. März 2018 erfuhr die DAZ von dem Fall. Am Dienstag, den 20. März wurden die Vorgänge von der DAZ veröffentlicht.