DAZ - Unabhängige Internetzeitung für Politik und Kultur
Samstag, 08.08.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

BGH stärkt Pressefreiheit

Redaktionelle Links auf rechtswidrige Angebote erlaubt

Links in Onlineartikeln, die einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, sind von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst, auch wenn die verlinkten Seiten rechtswidrige Angebote enthalten.