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Freitag, 14.02.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Bauausschuss: Keine Sonnenschirme vor dem Köpfhaus

In der gestrigen Sitzung des Bauausschusses wurde der Antrag der Investorengruppe FHF GmbH auf Außenbewirtung des Kaffeehauses Aran vor dem denkmalgeschützten Köpfhaus in der Fußgängerzone beim Fuggerdenkmal nur teilweise bewilligt.

Volker Schafitel

Schafitel: dann wäre es besser, die Statue wäre nicht da


Der Bauausschuss stimmte dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu, womit das Kaffeehaus Aran nicht nur auf die geplanten Fassadenbänke vor dem Haus verzichten muss, sondern auch auf die Sonnenschirme bei der Blockbestuhlung am Fuggerdenkmal. Die von der Verwaltung „aufgelockerte“ Bestuhlung ohne Sonnenschirme – um das Fuggerdenkmal herum – verfolge die Absicht, dass das Denkmal weiter sichtbar und begehbar sein soll. Dafür sorge auch, dass die Bestuhlung nicht näher als 2 Meter an das Denkmal heranreichen darf. Aufgrund des laufenden Wettbewerbs zur Gestaltung des Bodenbelags in der Fußgängerzone ist diese Genehmigung nur auf ein Jahr befristet. Architekt Volker Schafitel, der die Gestaltung der Außenbewirtung entwarf, bewertete die Entscheidung des Bauausschusses sarkastisch: „Wenn die Fugger-Statue dafür verantwortlich ist, dass den Augsburgern, die gern auf ihrem Platz Kaffee trinken und Kuchen essen, die Sahne schmilzt, wäre es besser, wenn die Statue nicht da wäre.“

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