DAZ - Unabhängige Internetzeitung für Politik und Kultur
Dienstag, 26.11.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Bahnpark: Regierung von Oberbayern ermöglicht Fortbestand unter neuen Vorzeichen

Gute Nachrichten für den Bahnpark: Die Regierung von Oberbayern hat mit ihrem Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember das von der Bahnpark Augsburg gGmbH beantragte Vorhaben für die beabsichtigte Umnutzung eines Areals mit zwei großen Eisenbahnbetriebshallen in ein Eisenbahnmuseum mit Museumswerkstatt genehmigt.

Darin sind nun auch eine Gastronomie für Museumsbesucher und Veranstaltungen mit Bezug auf die künftige Museumsnutzung möglich. Das Vorhaben umfasst zudem Stellplätze für Autos und Fahrräder. Der Beschluss enthält Auflagen zur Denkmalpflege, zum Schutz vor Immissionen und vor allem zur Sicherheit der Besucher. Diese waren insbesondere deshalb erforderlich, da innerhalb des Geländes nach wie vor einzelne Werkstatt-Gleise in Betrieb bleiben. Die Regierung von Oberbayern ist hier als Landeseisenbahnaufsicht Südbayern tätig geworden, die auch für den Regierungsbezirk Schwaben zuständig ist.

Ein Teil des Eisenbahnbetriebs- und Ausbesserungswerks im heutigen Augsburger Stadtteil Hochfeld, das vor etwa 110 Jahren in Betrieb genommen wurde, befindet sich im Besitz der Bahnpark gGmbH. Das Gelände an der Firnhaberstraße steht fast in Gänze unter Denkmalschutz. Bereits in den vergangenen Jahren wurden Anlagen des „Bahnparks“, wie der Rundlokschuppen und die sogenannte Montierhalle, im Rahmen von Einzelveranstaltungen für Besucher geöffnet. Die beabsichtigte Nutzungsänderung hin zu einem Eisenbahnmuseum erhält nun durch den Planfeststellungsbeschluss den notwendigen rechtlichen Rahmen.

Die Regierung von Oberbayern ist für die Genehmigung von Bauvorhaben nicht bundeseigener Eisenbahnen in Südbayern zuständig, also auch für die Regierungsbezirke Niederbayern und Schwaben. Der Planfeststellungsbeschluss enthält alle für dieses Vorhaben notwendigen Erlaubnisse, Ausnahmen und Befreiungen. In ihm wird auch klargestellt, dass eine eisenbahnfremde Nutzung der Gebäude, etwa als Veranstaltungshalle für sonstige Veranstaltungen wie Konzerte, Theater oder Geburtstagsfeiern, nicht generell zulässig ist, da diese dem nach wie vor bestehen bleibenden eisenbahnrechtlichen Widmungszweck des Geländes, auf dem die Gleise zum Teil durch die Museumshallen verlaufen, widersprechen würde. Hier müssten auch künftig Einzelfallentscheidungen im Rahmen so genannter seltener Ereignisse bei der Stadt Augsburg beantragt werden.

Im Rahmen des Verfahrens wurden insgesamt rund zehn verschiedene Behörden, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange angehört. Die Regierung von Oberbayern hatte den Plan auch öffentlich ausgelegt. Fünf ortsansässige Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Teile des Geländes betrieblich nutzen, erhoben Einwendungen.

Die Regierung von Oberbayern kommt nach der Abwägung der einzelnen Belange zu dem Ergebnis, dass die Rechte und Belange betroffener Anwohner und anderer Nutzer des Eisenbahngeländes durch Auflagen und gesetzliche Regeln in vollem Umfang gewahrt bleiben. Der Planfeststellungsbeschluss wird mit den festgestellten Planunterlagen in Augsburg nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht ausgelegt. Der Beschluss ist zudem ab dem 19.12.2017 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de abrufbar.