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Dienstag, 23.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Ausschussgemeinschaft will geförderten Wohnraum bei den Ladehöfen

“Wir beantragen hiermit infolge des akuten Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum in Augsburg, dass der vorliegende Bebauungsplan Nr. 476 II dahingehend geändert wird, dass 30 Prozent der Bruttogeschossfläche der neuen Wohnungen zwingend als geförderte Mietwohnungen errichtet werden.”

Ehem. Ladehöfe zwischen Bahnhof und Bismarckbrücke

Ehem. Ladehöfe zwischen Bahnhof und Bismarckbrücke


So beginnt ein Antrag der Ausschussgemeinschaft (FW/LINKE/ÖDP/Polit-WG), der bereits in der morgigen Stadtratssitzung behandelt werden soll.

Da der Wohnungsmarkt in Augsburg sehr stark angespannt sei, sei es in den neu mit Wohnungen bebauten Arealen in Augsburg besonders notwendig “sozial geförderte Wohnungen zu errichten”. Es dürfe nicht zu einer noch stärkeren sozialen Ausgrenzung in Augsburg kommen, als es schon der Fall sei, wie es in einem Statement der Ausschussgemeinschaft heißt.

Die Planung gehe an den Erfordernissen des Wohnungsmarktes in Augsburg vorbei und führe Dinge „als soziale Komponente“ in unmittelbarer Nähe an, die die Lage für Menschen mit geringem Einkommen nicht wirklich verbessern würden, wie die Ausschussgemeinschaft ausführt. – “Wenn man also die soziale Ausgrenzung in Augsburg abmildern möchte und die allgemeine Erkenntnis in die Tat umsetzten möchte, dass man in Augsburg unbedingt mehr bezahlbaren Wohnraum braucht, dann ist die Forderung nach 30 Prozent geförderten Wohnraum eigentlich die Mindestforderung.” So schließt die Begründung des Antrags.