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Samstag, 23.11.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Augsburger Bundestagsabgeordnete begrüßen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Die Augsburger Vertreterinnen im Bundestag Miriam Gruß (FDP) und Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßten gestern die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Das Gericht hatte deren Unvereinbarkeit mit Artikel 10 des Grundgesetzes festgestellt.

Der Grundgesetzartikel 10 schreibt die Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses fest. Für das Verfassungsgericht war “eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste” mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Bei einer solchen Speicherung handele es sich “um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt”. Da der Bürger die Speicherung und Datenverwendung nicht bemerke, sei sie geeignet, so das Gericht, “ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann”.

Miriam Gruß

Miriam Gruß


“Das heutige wegweisende Urteil weist den Schnüffelstaat in seine Grenzen”, erklärte die Augsburger FDP-Bundestagsabgeordnete Miriam Gruß dazu. Die Vorratsdatenspeicherung sei zu Recht verworfen worden. Mit dem “weisen Urteilsspruch aus Karlsruhe” hätten die Richter einen Dammbruch verhindert und dem “Drang des Staates nach einer immer umfassenderen Überwachung seiner Bürger” einen Riegel vorgeschoben. Besonders begrüßte die FDP-Bundestagsfraktion auch die unverzügliche Löschung der bereits erhobenen Daten.

“Klatsche” für den Gesetzgeber

Claudia Roth

Claudia Roth


Auch die Bundesvorsitzende der Partei Bündnis 90/Die Grünen Claudia Roth zeigte sich hocherfreut über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und bezeichnete es als “richtige Klatsche” für den Gesetzgeber. Es sei ein riesengroßer Erfolg für die vielen Menschen, die sich gegen die Vorratsdatenspeicherung gewehrt hätten. Gegen die Speicherung ihrer Telekommunikationsdaten hatten 35.000 Bürger Verfassungsbeschwerde eingelegt.