Aufwandsentschädigung: Drei Fraktionen stellen Normenkontrollantrag
Die Fraktionen der AfD, der CSM und von Pro Augsburg wehren sich mit einem Normenkontrollantrag beim Münchener Verwaltungsgerichtshof gegen die vom Stadtrat beschlossene Neuregelung der Aufwandsentschädigungssatzung.
Auf Initiative und mit den Stimmen der CSU- und SPD-Fraktion hat der Augsburger Stadtrat in seiner Sitzung vom 24. Juli beschlossen, die Aufwandsentschädigung künftig nach der Größe der Fraktionen zu bemessen. Begründet hatten die Fraktionen von CSU und SPD ihren Vorstoß damit, dass eine größere Fraktion für die Fraktionsvorsteher auch mehr zusätzliche kommunalpolitische Aufgaben und Termine bedeuten würden und somit auch mehr Arbeitsaufwand bei der politischen Willensbildung auf sie zukäme.
„Das ist unzutreffend“, so die Fraktionsvorsitzende der CSM, Claudia Eberle, „denn tatsächlich haben wir dieselben Aufgaben wie ein Bernd Kränzle oder eine Margarete Heinrich“. Die Fraktionen der AfD, CSM und Pro Augsburg würden Unterscheidungen akzeptieren, wie etwa bei der Anzahl der Stellvertreter oder der Personalausstattung der Fraktionen. So stehen der CSU-Fraktion beispielsweise dem Fraktionsvorsitzenden vier Stellvertreter und drei Vollzeitstellen in der Fraktionsgeschäftsstelle zu. Bei der SPD-Fraktion sind es drei Stellvertreter und 2,5 Vollzeitstellen. Den kleinen Fraktionen wird demgegenüber nur ein Stellvertreter und eine Personalausstattung von einer (AfD) beziehungsweise eine halben Stelle (CSM und Pro Augsburg) zugewiesen. „Was wir nicht akzeptieren können, ist die Einführung eines Fraktionsvorsitzenden 1. und 2. Klasse“, so Beate Schabert-Zeidler, Fraktionsvorsitzende von Pro Augsburg. Auch der Fraktionschef der AfD, Thomas Lis, ärgert sich: „CSU und SPD beschließen mit ihrer eigenen Mehrheit, dass ihre Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertreter auf Kosten der kleineren Fraktionen künftig mehr Geld bekommen. Das grenzt an Selbstbedienung“.
„Der Stadtrat von Augsburg hat mit der Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung seinen Spielraum überschritten und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz“, erklärt der Rechtsanwalt der drei Fraktionen, Dr. Simon Bulla. Und weiter: „Wir sind zuversichtlich, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Neuregelung der Aufwandsentschädigung aufgrund dieser verfassungswidrigen Ungleichbehandlung aufheben wird“. Die Fraktionen der AfD, CSM und Pro Augsburg haben deshalb am 18. September einen Normenkontrollantrag beim Münchner Verwaltungsgerichtshof gestellt.
Auf ihrer heutigen ausschließlich zu diesem Thema einberufenen Pressekonferenz
waren sich die Fraktionsvorsitzenden Thomas Lis (AfD), Beate Schabert-Zeidler (Pro Augsburg) und Claudia Eberle (CSM) darüber einig, dass die Verwaltung derzeit “herumeiere” und die vom Stadtrat beschlossene Änderung der Aufwandsentschädigung teilweise nicht umsetze. Laut Beschlussvorlage hätte die erhöhte Aufwandsentschädigung rückwirkend bezahlt werden müssen, was aber nicht geschehen sei. Ebenfalls habe von der Verwaltung noch keiner der betroffenen Fraktionsvorsitzenden einen Bescheid gekommen, wie viel von denjenigen zurück bezahlt werden müsse, die nach Lesart des Beschlusses vom 24. Juli ab 2. Mai zu hoch entschädigt wurden. Falls die Verwaltung zur Rechtsauffassung gekommen sei, dass rückwirkende Zahlungen nicht zulässig seien, wäre der Gesamtbeschluss nicht mehr tragbar. „Ich gehe davon aus, dass wir uns als Antragssteller durchsetzen werden. Es müsste schon sehr viel passieren, um in dieser Angelegenheit kein Recht zu bekommen“, wie Rechtsanwalt Bulla abschließend anmerkte. Auf die Frage, ob denn von den drei Fraktionen politisch beabsichtigt werde, dass in Sachen Aufwandsentschädigung alles beim Alten bleiben solle, waren sich die drei Fraktionsvorsitzenden ebenfalls einig: Dann müsse man auf Neustart schalten und neu verhandeln. Gesichert wäre im Falle eines positiven Bescheids vom Verwaltungsgerichtshof, dass in Sachen Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsteher nach Gleichheitsprinzip verfahren werden müsste. Wie (gleich) hoch diese Entschädigung ist, wäre natürlich weiterhin eine Angelegenheit der kommunalen Selbstbestimmung.
Als Normenkontrolle bezeichnet man die Überprüfung von Rechtsnormen daraufhin, ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar sind, im vorliegenden Fall mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes: “Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.”
Gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung entscheidet das Oberverwaltungsgericht auf Antrag über die Gültigkeit von “im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften”. Den Antrag kann jede natürliche oder juristische Person stellen, die geltend macht, durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in ihren Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden.
Die beiden letzten spektakulären Fälle, in denen der Verwaltungsgerichtshof in München Augsburger Satzungen kassiert hat, waren das so genannte “Döner-Verbot” und der Bebauungsplan Nr. 500 “Königsplatz und Augsburg-Boulevard”.