Asphaltmischwerk: SPD klagt gegen Baugenehmigung
Am vergangenen Mittwoch hat die Augsburger SPD Klage gegen die Baugenehmigung für das in Lechhausen geplante Werk der Bayerischen Asphaltmischwerke (BAM) eingereicht.
Grundstück der geplanten Asphaltmischanlage in der Aulzhausener Straße
Karte: OpenStreetMap (zum Vergrößern anklicken)
Dies gab SPD-Fraktionschef Dr. Stefan Kiefer am Donnerstag auf einer Informationsveranstaltung der SPD in der AWO-Begegnungsstätte Hammerschmiede bekannt. Beklagte ist die Stadt. “Wir haben alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um die Genemigung wegzubekommen”, so Kiefer vor den rund 65 Teilnehmern. Eine Aussprache im Stadtrat Anfang Oktober sei verschoben worden, die anschließende Befassung im Ältestenrat des Stadtrats habe nichts erbracht. Zuletzt sei man im Stadtrat mit dem Antrag, die Baugenehmigung zurückzunehmen, politisch unterlegen.
Stadtrat und Fachausschuss waren nicht beteiligt
“Wir halten die Genehmigung für rechtswidrig”, so Kiefer weiter. Der SPD-Politiker führte unter anderem an, dass weder Stadtrat noch Umweltausschuss im Verfahren beteiligt wurden. Die Verwaltung habe damit die Planungshoheit des Stadtrats missachtet.
Gemäß Geschäftsordnung der städtischen Kollegien gehört “die Erteilung von Genehmigungen nach §§ 4 ff. BImSchG, mit Ausnahme der Erteilung von Genehmigungen in vereinfachten Verfahren” (ein solches liegt nicht vor, da die BAM ein förmliches Verfahren beantragt hatten) zum Aufgabenbereich des Umweltausschusses. Die Asphaltmischanlage war genau nach diesen Paragrafen des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu genehmigen. Die Stadtregierung sieht aufgrund eines Beschlusses, der unter der Vorgängerregierung gefasst wurde und die Geschäftsordnung in diesem Punkt relativiert, die Beteiligung des Umweltausschusses nicht als zwingend an.
» Geschäftsordnung der städtischen Kollegien (pdf, 174 kB; via Stadt Augsburg)
» Asphaltmischanlage: keine Entscheidung über Dringlichkeitsantrag der SPD