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Dienstag, 23.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Antrag: Halle 116 soll in ihrem Erscheinungsbild baulich nicht verändert werden

Alle sechs Stadträte der Ausschussgemeinschaft des Augsburger Stadtrats haben einen Antrag zum vollständigen Erhalt der Halle 116 gestellt. Die Halle soll sich in ihrem bisherigen äußeren Erscheinungsbild nicht verändern und im städtischen Besitz verbleiben.

Foto: © DAZ

Die Halle 116 soll in ihrem äußeren Erscheinungsbild in keiner Weise baulich verändert werden. “Sie wird so, wie sie ist unterhalten und saniert”, wie es in dem Antrag heißt. Die komplette Halle 116 soll als Gemeinbedarfsfläche anerkannt werden, deshalb müsse die textliche Festsetzung des Bebauungsplans 288 B dergestalt geändert werden, dass in den Baufeldern 17 – 1 und 17 – 2 die Formulierung „Die gewählten Festsetzungen ermöglichen sowohl den Erhalt des Gebäudes, als auch Umbau- und Ausbaumaßnahmen am Gebäudebestand“, verändert wird, sodass Um- und Ausbaumaßnahmen nur im Inneren des Gebäudes stattfinden dürfen.

Die Stadt Augsburg soll die Halle 116 als neue Eigentümerin von der Liegenschaftsverwaltung des Bundes übernehmen, so die Ausschussgemeinschaft in ihrem Antrag, den die Stadträte folgendermaßen begründen: “Die Halle 116 ist ein bundesweit einzigartiges Zeugnis militärischer Zweckbauten mit einem besonders schrecklichen Kapitel während der nationalsozialistischen Herrschaft. Damit die Halle in ihrer historischen Gestalt als Ganzes erhalten bleiben kann, ist eine komplette Widmung als Gemeinbedarf erforderlich. Eine kommerzielle Nutzung stünde diesem Anliegen entgegen. Nur in ihrer originalen Erscheinung ist die Halle 116 als Erinnerungsort vorzustellen. Sowohl An- und Umbauten, wie auch Parkplätze bis dicht an das Gebäude heran machen die Nutzung der Halle 116 als Erinnerungs- und Lernort schwer vorstellbar.”