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Donnerstag, 03.10.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Amt für Kinder, Jugend und Familie kontrolliert Bestimmungen zum Jugendschutz

Seit Jahren häufen sich Berichte über verstärkten Alkoholkonsum von Jugendlichen mit teils erheblichen Folgen. Dazu zählen Vorfälle, bei denen Jugendliche wegen einer Alkoholvergiftung behandelt werden müssen.

Frage nach Alter und Ausweis als wesentlichen Bestandteil des Verkaufsvorganges: Sozialreferent Max Weinkamm

Sozialreferent Max Weinkamm


Wie vom Amt für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) zu erfahren war, stehen jugendliche Gewaltdelikte oft im Zusammenhang mit übermäßigem Alkoholgenuss. Dabei ist davon auszugehen, dass es für Jugendliche unproblematisch ist, sich alkoholische Getränke in Verkaufsstellen wie Tankstellen, Super- und Getränkemärkten zu besorgen. – Zur verstärkten und effektiven Kontrolle der Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen zum Verkauf von Alkohol führt das AKJF demnächst Testkäufe im Stadtgebiet durch. Ziel dieses Projekts sei nicht die Verfolgung und Bestrafung möglichst vieler Vergehen. Die Aktion wende sich vielmehr gegen Erwachsene und Gewerbebetreibende, die gegen die einschlägigen Jugendschutzvorschriften verstoßen. Die Testkäufe sollen dazu dienen, dass das Jugendschutzgesetz in Augsburg beachtet und eingehalten wird.

„Frage nach Alter und Ausweis wesentlicher Teil des Verkaufvorganges“

„Je mehr Verkaufsstellen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und die Frage nach Alter und Ausweis bei Jugendlichen und Kindern als wesentlichen Bestandteil des Verkaufsvorganges betrachten, desto besser kann der Jugendschutz gewährleistet werden“, so Sozialreferent Max Weinkamm. Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen können als Ordnungswidrigkeiten nach § 28 Absatz 5 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Während der Phase der Testkäufe soll für festgestellte Verstöße zunächst nur ein Verwarnungsgeld verhängt werden. Im Wiederholungsfall wird jedoch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit entsprechendem Bußgeld festgesetzt.



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