Abendliches Jubeln während der Fußball-WM erlaubt
Bundeskabinett beschließt Ausnahmeregelung für „Public Viewing“
Auf die gestern vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung zur Änderung der Lärmschutzverordnung für Sportanlagen, wonach öffentliche TV-Übertragungen während der Fußballweltmeisterschaft 2010 auch nach 22.00 Uhr möglich sind, weist der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Erwin Lotter aus Aichach in einer Pressemitteilung hin. Nach bisherigem Recht musste die Lautstärke bei Live-Übertragungen ab 22.00 Uhr heruntergeregelt werden. „Diese Nachtlärmgenehmigung ist angemessen und sichert damit das so genannte Public Viewing während der WM in Südafrika“, so Lotter.
Mit der Bereitstellung einer städtischen Bürgschaft über 30.000 Euro hat der Stadtrat am 18. März die letzten Weichen für das Public Viewing in Augsburg zur Fußball-WM 2010 gestellt. Bereits in den Jahren 2002, 2006 und 2008 konnten Augsburger Sportfans Fußballübertragungen im öffentlichen Raum genießen.