Friedhöfe: geänderte Verkehrsregeln zu Allerheiligen
An Allerheiligen muss rund um die Augsburger Friedhöfe mit erhöhtem Verkehrsaufkommen gerechnet werden. An den meisten Friedhöfen wird deshalb das Parken eingeschränkt.
Um einen reibungslosen Ablauf für alle Verkehrsteilnehmer sicherzustellen und die An- und Abfahrten möglichst staufrei zu gewährleisten, gelten von 30. Oktober bis 1. November besondere Verkehrsregeln, im Einzelnen:
Westfriedhof:
- Parkverbote in der Wilhelm-Wörle-Straße (Westseite), Pater-Roth-Straße (Teilbereiche der Nordseite), Ulrich-Schwarz-Straße (Westseite) und Straße „Am Pferseer Feld“ (Nordseite).
Nordfriedhof:
- Parkverbot auf der Ostseite der Hirblinger Straße zwischen Nr. 24 und Einmündung Thomas-Breit-Straße.
Neuer Friedhof Haunstetten:
- Parkverbot auf der Westseite der Hopfenstraße zwischen Inninger Straße und Roggenstraße.
Alter Ostfriedhof:
- Kurzparkzonen (1 Stunde) in der Stätzlinger Straße am Eingang auf ca. 30 m Länge und in der Kurt-Schumacher-Straße (Westseite).
Hermanfriedhof:
- Kurzparkzone (2 Stunden) auf der Nordseite der Ladehofstraße.
Am Neuen Ostfriedhof und am Friedhof Göggingen weist die Stadt auf die bestehenden Parkmöglichkeiten und den ÖPNV hin.
Ab dem 3. November gelten für alle Friedhöfe die Winter-Öffnungszeiten. Statt bisher von 7 bis 20 Uhr sind die Friedhöfe bis Ende Februar dann nur noch von 8 bis 17 Uhr geöffnet.
