Stadtwerke: Gleichbehandlung für alle – auch Flüchtlinge brauchen einen gültigen Fahrausweis
Um Missverständnissen entgegenzuwirken, die möglicherweise die heutige Berichterstattung der Augsburger Allgemeinen hervorrufen könnten, haben die Stadtwerke eine Pressemitteilung verfasst. Darin heißt es, dass jeder, der in Augsburg die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, einen Fahrschein brauche.

Für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. „Auch Flüchtlinge, die in Erstaufnahmeeinrichtungen nur wenige Tage in Augsburg sind, müssen einen gültigen Fahrschein vorweisen können.“ Ansonsten müssten, wie allgemein beim Schwarzfahren üblich, die Personalien aufgenommen und ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro gefordert werden. Die Stadtwerke hätten die Kontrolleure in den vergangenen Tagen entsprechend geschult und informiert.