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Donnerstag, 20.11.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

ÖDP startet Petition zum Trinkwasserschutz

Die bayerische ÖDP übt scharfe Kritik an der geplanten Novellierung des Bayerischen Wasser­gesetzes. Zwar soll ein Wassercent eingeführt werden, doch Aus­nahmen für Industrie und Mineral­wasser­abfüller seien unfair und wirkungs­los. Beim Landes­parteitag der ÖDP Bayern am Samstag soll eine Petition gestartet werden.

Von Bruno Stubenrauch

Wassercent (Symbolbild)

„Bürger sollen zahlen, wäh­rend Groß­unter­nehmen das Gemein­gut Wasser prak­tisch gratis nutzen – dieser Wasser­cent schützt unser Wasser nicht,“ so ÖDP-Landes­chef und Gewässer­ökologe Tobias Ruff.

Ruff bemängelt zudem fehlende Daten­er­fassung zur Wasser­ent­nahme und igno­rierte Empfeh­lungen von Experten­kom­missionen. Diese hätten eine digitale Regi­strie­rung aller Entnahmen, Anreize zum Wasser­sparen sowie eine Stärkung des natür­lichen Hochwasser- und Grund­wasser­schutzes gefordert. Auch eine öko­logische Bewirt­schaf­tung müsse stärker gefördert werden: Jeder Bio-Hektar spare über 1.000 Euro an Auf­be­rei­tungs­kosten, so Ruff.

Co-Landes­vorsitzende Agnes Becker verweist auf sinkende Grund­wasser­spiegel und zuneh­mende Dürre­perioden. Trink­wasser dürfe nicht zum handel­baren Gut werden, warnt sie. Die ÖDP fordert daher ein grund­sätz­liches Recht auf Trink­wasser in der Baye­rischen Ver­fassung. Eine ent­spre­chende Petition will die Partei am Samstag beim Landes­parteitag starten.


Die in der Petition vorgeschlagene Verfassungs­ergänzung:

Trinkwasserquellen, Trinkwasser­brunnen und Trink­wasser­speicher stehen als öffent­liche Güter unter dem beson­deren Schutz von Staat und Kommunen. Die Trink­wasser­ver­sorgung der Bevöl­kerung hat Vorrang vor der kom­mer­ziellen Nutzung von Quellen, Brunnen und Grund­wasser. Die Landes­planung und alle Gesetze zum Trink­wasser­schutz sind an diesen Zielen auszurichten.“