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Sonntag, 03.12.2023 - Jahrgang 15 - www.daz-augsburg.de

Lex Augsburg

28 Millionen-Desaster: Landtag ändert Gesetz, Stadt kommt mit blauem Auge davon

Eine Gesetzesänderung erspart Augsburg die Rückzahlung von Kita-Fördergeldern in Millionenhöhe

Erleichtert: Sozialreferent Dr. Stefan Kiefer, der die Verfristung eines 28,5 Millionen Antrags politisch zu verantworten hat

Der Bayerische Landtag hat in seiner heutigen Sitzung einer Änderung des Haushaltsgesetzes zugestimmt. Dabei ging es auch um Fristenregelungen für die Beantragung von Fördergeldern für Kindertageseinrichtungen, die für alle Kommunen in Bayern gelten. Aufgrund eines Fristversäumnisses im Amt für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) im Jahr 2017 drohte der Stadt die Rückzahlung von Fördergeldern für die Kinderbetreuung freier Träger in Höhe von 28,5 Mio. Euro. Dies wurde nun von der Bayerischen Staatsregierung mithilfe einer Änderung im Haushaltsgesetz verändert.

Wörtlich heißt es in der Neufassung, die der Bayerische Landtag am heutigen Mittwoch, 11. Juli, beschlossen hat, dass „die Gemeinde für Kindertageseinrichtungen, die die Fördervoraussetzungen nach Art. 19 erfüllen, einen Förderanspruch gegenüber dem Staat nach Maßgabe von Art. 21 hat, wenn sie den vollständigen Förderantrag bis zum 30. Juni des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres stellt. Stellt die Gemeinde den vollständigen Förderantrag in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres, besteht ein Förderanspruch in Höhe von 96 % des Anspruchs (F).“

Nach Auffassung der Staatsregierung ist die Gesetzesänderung keine „Lex Augsburg“, sondern gilt für alle Kommunen in Bayern. Für Augsburg bedeutet die Gesetzesänderung im konkreten Fall, dass der Freistaat 96 Prozent der gewährten Fördersumme (26,7 Mio.) nicht mehr zurückfordert. Daraus ergibt sich für die Stadt eine Rückzahlung von 1,07 Mio. Euro. Noch offen ist, in welcher Höhe der Anteil der gewährten Bundesmittel (1,8 Mio. Euro) von der Stadt zurückbezahlt werden muss.

OB  Gribl: „Ein solcher Fall darf sich nicht wiederholen“

Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl zeigt sich ob der erfolgreichen Schadensbegrenzung erleichtert: „Ich bin froh, dass wir diesen drohenden, schweren Schlag ins finanzielle Kontor der Stadt so deutlich abschwächen konnten. Natürlich ist auch die verbleibende zurückzubezahlende Summe kein Pappenstiel. Wir haben den Sachverhalt konsequent aufgearbeitet und die Konsequenzen daraus gezogen, so dass sich ein solcher Fall nicht wiederholen darf. Allen Beteiligten auf der Ebene des Bayerischen Landtages, wie auch den mit dem Fall befassten Abgeordneten danke ich sehr herzlich.“

Sozialreferent Stefan Kiefer: „Ich entschuldige mich für den Schaden“

Auch Bürgermeister Dr. Stefan Kiefer, in dessen Zuständigkeitsbereich das AKJF liegt, zeigt sich erleichtert: „Die Gefahr, dass der Stadt Augsburg auf einen Schlag ein Betrag von über 28 Millionen verloren gehen könnte, hat die Arbeit in der Sozialverwaltung und mich persönlich schwer belastet. Die Gesetzesänderung, die heute im Bayerischen Landtag erfolgt ist, macht dieser Unsicherheit ein Ende und reduziert die drohende Rückzahlung immens. Wobei jeder Euro, den die Stadt zu tragen hat, schmerzhaft ist. Ein solcher Fehler darf nie wieder passieren! Im AKJF wurden seit meiner Kenntnis des Vorgangs personelle und organisatorische Konsequenzen in die Wege geleitet. Für den Schaden, der der Stadt Augsburg durch einen Fehler in meinem Zuständigkeitsbereich entstanden ist, entschuldige ich mich bei den Bürgerinnen und Bürgern.“

So Kiefer in einer Stellungnahme der Stadt, in der sich der SPD-Bürgermeister beim Landtag bedankt und bei allen Beteiligten innerhalb der Stadtverwaltung, die im zurückliegenden halben Jahr an der Aufarbeitung und Lösung mitgewirkt haben. „Mein Dank gilt auch dem Augsburger Stadtrat, wo der Fehler eines Einzelnen und seine immensen Folgen von den Fraktionen sachlich und verantwortungsvoll gehandhabt wurden“, so Stefan Kiefer, der dabei offenbar außer Acht lässt, dass der politische Teil der Aufarbeitung dieses Vorgangs noch nicht abgeschlossen ist.

Volker Schafitel: „Eine Entschuldigung akzeptiere ich nicht“

Volker Schafitel

„Die Entschuldigung akzeptiere ich als Bürger der Stadt nicht“, so Stadtrat Volker Schafitel (FW), der davon ausgeht, dass die Fördermittel des Bundes für die Stadt verloren sind, da man dieses Gesetz von Augsburg aus nicht verändern könne. Bisher habe es noch keine Kommune geschafft, fast 30 Millionen Euro zu versenken, deshalb habe der Freistaat wegen der Stadt Augsburg das Gesetz verändern müssen, so Schafitel zur DAZ. „Natürlich handelt es sich deshalb um eine Lex Augsburg. Die gute Nachricht dieses Tages ist, dass nicht 28, 5 Millionen Euro weg sind. Die schlechte Nachricht ist, dass davon auszugehen ist, dass der Stadt wegen dieses Vorfalls wohl knapp drei Millionen abgehen werden“, so Schafitel, der Kiefer frontal angreift: „Kiefer hat das politisch zu verantworten, Kiefer muss zurücktreten.“ Sich mit einer Entschuldigung aus der Affäre ziehen zu wollen, bedeute dass Kiefer kein Verantwortungsgefühl besitze und somit als politische Figur in der Stadt jede Legitimation verloren habe. „Eine Entschuldigung bringt das Geld nicht in die Stadt zurück“, so Schafitel.