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Donnerstag, 21.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Der Oberbürgermeister im großen DAZ-Interview (4)

Seite 4: Nachtlokal Deed’s – ein politischer Vorgang?

DAZ: Wir können nun den Bogen von der Ulrichschule zur anderen Straßenseite schlagen, zum Deed’s, dessen Konzession im Sofortvollzug aus Brandschutzgründen von 150 auf 50 Personen reduziert wurde. Wir haben von Herrn Dietz keine Stellungnahme, was nichts macht, weil sich andere genügend äußern. Warum wird eine Situation jetzt völlig anders bewertet als vor fünf Jahren, obwohl sich weder an den Räumlichkeiten noch an der Gesetzeslage noch am Betrieb irgendetwas geändert hat? Ist vorher etwas falsch gemacht worden oder jetzt?

Gribl: Die Frage ist, was ist richtig und was muss man tun, um es richtig zu machen. Man kann natürlich Vergangenheitsbewältigung betreiben und irgendeinen Verwaltungsmitarbeiter suchen, der möglicherweise etwas falsch gemacht hat. Sie werden dazu von mir keine Aussage bekommen. Aber zunächst einmal vorneweg – und das ist auch etwas, was für Sie neu ist: Ich bin selbst in der Diskussion mit dabei, um die Dinge in die richtige Richtung zu lenken. Deswegen bin ich sehr gut unterrichtet. Ich habe persönlich Gespräche mit Herrn Dietz geführt und war mit dem Baureferenten vor Ort. Und wir hatten am Mittwoch ein Dreiergespräch, Leo Dietz, Walter Böhm und ich.

DAZ: Das ist tatsächlich neu. Dass das nicht durchgesickert ist?

Gribl: Nein, das ist nicht durchgesickert – weil es dem Grunde nach ein völlig natürlicher Vorgang ist. Er ist nur hochstilisiert worden und einige haben halt noch Öl ins Feuer gegossen. Jetzt brechen wir es doch mal banal runter. Ich muss sagen, dass sich Leo Dietz vollkommen korrekt verhalten hat, indem er sich selbst nicht zu Wort meldet und protestiert oder vom Leder zieht. Ich habe in Leo Dietz einen sehr sachlichen Ansprechpartner gefunden. Er versteht und akzeptiert, dass Auflagen notwendig waren, um den Betrieb auf rechtlich einwandfreie Weise fortführen zu können. Er bestreitet nicht die Notwendigkeit der Reduzierung von 150 auf 50 Gästen bei den derzeitigen baulichen Gegebenheiten. Punkt.

DAZ: Bestreitet er nicht?!

Gribl: Nein, er wendet sich nicht dagegen, sondern sucht nach einer Lösung, wie man das sauber regeln kann. Das finde ich eine korrekte Haltung, denn in der Sache kommt er daran nicht vorbei. Es ist halt einfach so, dass man aufgrund der Gegebenheiten davon auszugehen hat, dass die 150 Personen dort nicht zulässig sind. Das Problem ist entstanden, weil es zwei parallele rechtliche Grundlagen gibt. Es gibt die gaststättenrechtliche Konzession und das Bauordnungsrecht. Die Konzession darf in der Zulassung des Umfangs des Betriebs nicht über das hinausgehen, was bauordnungsrechtlich möglich ist. Und bauordnungsrechtlich ist der limitierende Faktor die Breite dieser Fluchttreppe. Daraus ergibt sich die Beschränkung der Personenzahl, das ist die Rechtslage und die ist unbestreitbar. Deshalb muss man an den Gegebenheiten etwas verändern, um bauordnungsrechtliche Zustände zu schaffen, die ihm das Gaststättenrecht ermöglichen. Er selbst wusste das nicht und ich mache ihm das gar nicht zum Vorwurf, niemand macht ihm das zum Vorwurf. Er hat eine gaststättenrechtliche Erlaubnis oder Konzession, in der die 150 Leute drinstehen. Wovon soll er denn ausgehen? Hätte er einen Juristen beauftragen und überprüfen lassen sollen, ob die gilt? Hier möchte ich ihn ausdrücklich in Schutz nehmen. Er hat sich auch in der Vergangenheit stets korrekt verhalten.

DAZ: Wie kam es zu dieser Divergenz?

Gribl: Die Frage ist: Wo ist ein Fehler passiert? Bei der Erteilung der gaststättenrechtlichen Konzession wurde die limitierende Wirkung des Bauordnungsrechtes nicht zutreffend berücksichtigt, das ist mein Kenntnisstand dazu. Aber das liegt Jahre zurück.

DAZ: Wenn man ihre Rede richtig versteht, dann wäre wohl schon etwas wie eine abfedernde Maßnahme oder eine Übergangsfrist möglich gewesen?

Gribl: Ein klares Nein! Es geht doch darum, dass die notwendigen Anforderungen für die Sicherheit für Leib und Leben nicht gewährleistet sind. Da kann ich nichts mit Übergangsfristen regeln. Ich werde nicht mit dem Leben und der Gesundheit von Menschen spielen. Natürlich kann man argumentieren, es ist den letzten 10 Jahren nichts passiert, dann wird so lange auch nichts passieren. Aber das wäre sehenden Auges in eine Situation gegangen, die so nicht akzeptabel ist. Ich habe übrigens bei der Kongresshalle genau so entschieden. Im Zusammenhang mit der „Get-Happy-Party“ gab es zunächst die Untersagung und dann haben wir durch Auflagen sicher gestellt, dass sie doch abgewickelt werden kann. Solche Auflagen, wie etwa eine zusätzliche Entrauchung, wären für den Betrieb des Deed’s aber nicht zielführend gewesen. Der Fluchtweg ist halt einfach der Fluchtweg. Und der hat gewisse räumliche Beschränkungen. Es kann sein, dass es hart ankommt, aber es ist in der Sache korrekt, dass diesbezüglich der Sofortvollzug zugrunde gelegt wurde. Es gilt gleiches Recht für alle. Herr Dietz steht ja unter entsprechender Beobachtung, weil er CSU-Stadtrat ist. Ich möchte die Diskussion auch nicht führen, dass ein CSU-Stadtrat besser behandelt wird als ein anderer Bürger. Er wird nicht schlechter behandelt aber auch nicht besser.

DAZ: Aber in der Stadt wird es eher andersherum diskutiert. Da wird kolportiert, dass Herr Dietz, weil er sich mit Böhm angelegt hat …

Gribl: Nein. Dieses Thema war explizit Gegenstand unseres klärenden Gesprächs. Das kann ich ausschließen. Leo Dietz hat kein leichtes Leben im Rahmen seines Kollegenkreises, aber das hat nichts mit Herrn Böhm zu tun. Ich kann ausschließen, dass im Zusammenhang mit dem Vorgang politische Motivationen zwischen Böhm und Dietz stehen.

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Lesen Sie am Donnerstag den zweiten Teil des großen DAZ-Interviews. Dann spricht OB Kurt Gribl zu den Themen Bürgerbeteiligung, FCA, Max 09, zur Kampagne „Lebe mich“ und bewertet die Arbeit der Opposition.