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Samstag, 20.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Körperwelten: eine Herzensangelegenheit des OB

Die Pressekonferenz am gestrigen Nachmittag in der Augsburger Schwabenhalle gipfelte in einem Eklat. Entgegen der Anordnung der Stadt Augsburg enthüllte Gunther von Hagens im Rahmen der Körperweltenausstellung “Eine Herzenssache” den plastinierten Geschlechtsakt “Schwebender Akt”, der extra aus London eingeflogen worden war. Nachdem sich von Hagens der Aufforderung der Stadt-Juristin widersetzte, das Exponat wieder zu verhüllen, erschien Oberbürgermeister Kurt Gribl persönlich zur Ersatzvornahme.

Gunther von Hagens hatte zur Pressekonferenz geladen, nachdem das Verwaltungsgericht Augsburg am 25. August seinen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im entscheidenden Punkt verworfen und somit das Verbot, den so genannten Liegenden Akt ohne die goldene Abdeckfolie zu zeigen, weiter Bestand hatte. Die Begründung, die das Gericht geliefert hatte, stützte sich allerdings auf eine andere Grundlage als die der Stadt: Da im Totenschein eine Demenz des männlichen Körperspenders vermerkt worden war, hatte das Gericht Zweifel an einer wirksamen Einwilligung des Verstorbenen. Trotz entsprechender Erklärungen von Sohn, Tochter sowie Ehefrau des Spenders, dieser habe sich zur Plastination und dabei auch ausdrücklich für die Darstellung eines Geschlechtsaktes zur Verfügung stellen wollen, stufte das Gericht Bedenken, die aus Widersprüchlichkeiten in den Aussagen resultierten, höher ein.

Ungeklärte Moralfrage

Die Frage, ob bei der Darstellung eines Geschlechtsaktes ein wissenschaftlich-didaktischer Zweck verfolgt werde, klärte das Gericht nicht, da es in diesem speziellen Fall das Grundrecht der Menschenwürde bereits durch den Mangel an einer glaubhaft gemachten Einwilligung des Verstorbenen verletzt sah. Mit der moralischen Frage, ob die Zurschaustellung Toter beim Sex gegen die Menschenwürde verstoße, müsse sich das Gericht eventuell erst dann auseinandersetzen, wenn von Hagens ein anderes Paar kopulierender Leichen nach Augsburg bringen sollte, so ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch.

Dazu wird das Gericht nun umgehend Veranlassung haben. Da von Hagens mit seinem Begehr obsiegte, die Exponate vor Ausstellung nicht von der Stadt genehmigen lassen zu müssen, holte er flugs ein Exponat nach Augsburg, das schon in Berlin für Aufregung gesorgt hatte, bei dem aber Bedenken bezüglich des Vorliegens einer wirksamen Einwilligungserklärung nicht aufkommen können: Den “Schwebenden Akt”, der zunächst in Berlin vorgestellt worden und anschließend ab Juni in London zu sehen war.

“Demokratisierung der Anatomie als Lebensaufgabe”

Nach der überraschend vorgenommenen Enthüllung schritt umgehend die Juristin der Stadt Augsburg zur Tat. Coram publico verfügte sie ein Verbot der Ausstellung des plastinierten Paares und verlangte die sofortige Wiederverhüllung.

Dieser Aufforderung widersetzte sich von Hagens mit der Begründung, dass er sich als “Robin Hood der Anatomie” die Demokratisierung der Anatomie zur Lebensaufgabe gemacht habe und es deshalb für unverzichtbar halte, den ihm vom Verwaltungsgericht gegebenen Freiraum zu nutzen. Das Verwaltungsgericht Augsburg habe die Freiheit der Wissenschaft für seine Ausstellungen grundsätzlich bestätigt und für den Geschlechtsakt eine Verletzung der Menschenwürde bislang nicht geprüft und daher auch nicht befunden. Er wolle erst die schriftliche Begründung der Stadt Augsburg abwarten, solange könnten die Menschen in die Schwabenhalle kommen und sich selbst einen Eindruck verschaffen. Er wende sich vehement gegen die “Sehzensur” der Stadtregierung und fühle sich hierbei von einer große Mehrheit der Bürgerschaft Augsburgs und Bayerns unterstützt wie alle getätigten Umfragen bestätigten.

Intervention als Herzensangelegenheit

Lange hatten die Besucher allerdings nicht Gelegenheit, das strittige Objekt zu betrachten. Die Juristin hatte Verstärkung herantelefoniert, und da Rainer Schaal in Urlaub war, Oberbürgermeister Kurt Gribl auf den Plan gerufen. Dass ihm seine Intervention eine Herzensangelegenheit war, konnten alle Anwesenden unschwer erkennen. Mit spürbarem Zorn sprach er gegenüber von Hagens von einer “Ungehörigkeit”, forderte ihn auf, die Vitrine zu verhüllen, und schritt, da von Hagens der Anordnung nicht nachkam, umgehend selbst zur Tat. Sich auf sein Hausrecht berufend ließ er im Anschluss den Zugang zum separierten Ausstellungsraum vom Sicherheitsdienst versperren. Die Feuerwehr vernagelte später, so wie es Referent Schaal angedroht hatte, den Eingang mit Brettern. Von Hagens behielt sich wie schon beim letzten Mal rechtliche Schritte vor und verwies darauf, dass er bislang stets – sei es auch in höherer oder letzter Instanz – Recht bekommen habe. Im Namen der Wissenschaft werde er immer gegen Zensur und Beschränkung von Bürgerfreiheiten kämpfen.

» Der Kommentar: Vernageltes Augsburg

“Wenn Sie es nicht machen …” – OB Kurt Gribl fordert von Hagens zur Verhüllung auf

“… mache ich es!” – Ersatzvornahme