Volker Ullrich klagt gegen Bundestagswahlrecht
Dr. Volker Ullrich, Bezirksvorsitzender der CSU Augsburg, klagt gegen das neue Bundestagswahlrecht vor dem Bundesverfassungsgericht. Trotz gewonnenem Wahlkreis erhielt er kein Mandat und sieht darin eine Verletzung demokratischer Grundprinzipien. Darüber berichtete das juristische Portal beck-aktuell am vergangenen Freitag auf Basis einer dpa-Agenturmeldung.
Von Bruno Stubenrauch

Dr. Volker Ullrich
Das „Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes“ mit dem Ziel der Verkleinerung des damals mit 736 Abgeordneten besetzten Bundestags wurde am 17. März 2023 mit den Stimmen der damaligen Ampel-Koalition beschlossen und trat im Juni 2023 in Kraft. Union und Linke stimmten geschlossen dagegen. Kernpunkte der Reform waren die Festlegung auf 630 Abgeordnete sowie die Einführung der Zweitstimmendeckung – jenes Prinzip, das Ullrich letztlich sein Mandat kostete.
23 Wahlkreissieger betroffen
Nach Klagen von Union und Linken entschied das Bundesverfassungsgericht am 30. Juli 2024, dass die Zweitstimmendeckung – also dass man trotz Wahlsiegs bei den Erststimmen kein Mandat erhält – grundsätzlich verfassungsgemäß ist.
Ihre praktische Wirkung entfaltete die Regelung bei der Bundestagswahl 2025. Neben Ullrich traf es weitere 22 Wahlkreissieger, überwiegend aus der Union, aber auch Kandidaten der AfD sowie der SPD.
Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot und „weiße Flecken“
Ullrich, der von Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz anwaltlich vertreten wird, argumentiert, dass das Gesetz für Wählerinnen und Wähler undurchschaubar sei. Ein Wähler in Augsburg könne zum Zeitpunkt der Stimmabgabe nicht wissen, ob seine Erststimme überhaupt wirksam sei. Dies verstoße gegen das Bestimmtheitsgebot, wonach das Wahlrecht klar und verständlich ausgestaltet sein müsse.
Zudem entstünden durch sein Ausscheiden und das weiterer 22 Kandidaten Repräsentationslücken. So verfüge Augsburg, einer der größten Wahlkreise Deutschlands mit rund 150.000 Erststimmenwählern, nun über keinen direkt legitimierten Bundestagsabgeordneten der stärksten politischen Kraft.
Auch die Verhältnismäßigkeit der Reform stellt Ullrich infrage. Das Ziel einer Verkleinerung des Bundestags hätte seiner Auffassung nach ebenso durch eine Reduzierung der Wahlkreise – etwa von 299 auf 250 – erreicht werden können. Gewählte Abgeordnete vom Mandat auszuschließen, sei daher nicht das mildeste Mittel.
Wie es weitergeht
Die Dauer des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht ist offen. In der Vergangenheit nahmen komplexe Wahlprüfungsverfahren häufig zwischen zwölf und 20 Monaten in Anspruch. Eine Entscheidung im Laufe des Jahres 2027 gilt daher als realistisch. In Fachkreisen wird jedoch erwartet, dass das Gericht die Ungewissheit für betroffene Wahlkreise wie Augsburg nicht über die gesamte Legislaturperiode fortbestehen lässt. Sollte Ullrich Erfolg haben, würde er nachträglich in den Bundestag einziehen – je später das Urteil ergeht, desto kürzer fiele seine verbleibende Amtszeit aus.
Dass der Gang nach Karlsruhe erst jetzt erfolgt, liegt am zweistufigen System der Wahlprüfung. Volker Ullrich war nicht etwa zu langsam, sondern musste nach seinem Einspruch direkt nach der Wahl erst das Ergebnis des Vorverfahrens im Bundestag abwarten.