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Mittwoch, 08.04.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Kommentar

Staatstheater: Der Fall Achatz als politisches Schafott?

Kommentar von Bruno Stubenrauch

In der Augsburger Stadtpolitik tickt eine Zeitbombe, deren Zünder in München liegt. Wenn im Mai 2026 am dortigen Landgericht der Prozess zwischen dem gekün­digten Theater-Archi­tek­tur­büro Achatz und der Stadt Augsburg beginnt, geht es um weit mehr als um Honorare. Verhandelt wird nichts Geringeres als das politi­sche Schick­sal von Bau­referent Steffen Kercher – und der Hand­lungs­spielraum von Ober­bürger­meister Florian Freund.

Der Funke: Kleingeld-Streit mit Großwirkung

Die Chronologie der Eskalation ist so bizarr wie folgen­schwer. Am Anfang stand eine Forderung im oberen fünf­stelligen Bereich: Das Büro Achatz machte zusätz­lichen Koordi­nierungs­aufwand geltend, weil ein Haus­technik­planer nicht funktio­nierte – im Kontext einer 417-Millionen-Sanierung nicht mehr als ein Rundungs­fehler.

Doch aus einer simplen fach­lichen Behinde­rungs­anzeige des Archi­tekten – weil die Stadt die Hono­rierung ablehnte – wurde im Baureferat unter Steffen Kercher eine „Arbeits­ver­weigerung“ und ein drohender Still­stand der gesamten Baustelle. Die frist­lose Kündigung des Architektenvertrags für den 100-Milli­onen-Neubau (Bau­teil II) im September 2024 war der riskante Befrei­ungs­schlag, der sich nun als finan­ziell wie poli­tisch ris­kanter Bumerang erweisen könnte.

Die Kostenfalle: Millionen für nichts

Das finanzielle Risiko ist erheblich. Sollte das Gericht die – aus Sicht der Stadt – „Kündigung aus wichtigem Grund“ als soge­nannte „freie Kündigung“ einstufen, wofür aus Sicht von Fachleuten vieles spricht, würde dem Archi­tekten laut Werk­vertrags­recht (§ 648 BGB) das gesamte Rest­honorar zustehen, abzüglich ersparter Aufwendungen.

Die Rechnung dahinter ist ernüchternd: Bei Baukosten von rund 100 Milli­onen Euro für das Bauteil II beläuft sich das Archi­tekten­honorar nach Honorar-Regel­werken auf einen hohen ein­stelli­gen Millionen­betrag. Da zum Zeitpunkt der Kündigung circa 50 Prozent der Leistungen – insbe­sondere die kosten­intensive Werk- und Detail­planung sowie die Bau­leitung – noch nicht erbracht waren, steht ein Rest­honorar von bis zu fünf Milli­onen Euro im Raum.

Da die Leistung eines Architekten fast aus­schließ­lich aus Perso­nal­kosten, hoch­speziali­sierten Arbeits­plätzen, Büromieten, Software­lizenzen und Haft­pflicht­ver­siche­rungen besteht, lassen sich im Gegensatz zum klassischen Baugewerbe kaum Material­kosten einsparen. Der Architekt kann auf fristlose Vertrags­kündi­gungen auch nicht mit fristlosen Kündi­gungen seiner Mit­arbeiter reagieren. Folglich stehen Achatz bei einer freien Kündigung laut gängiger Recht­sprechung bis zu 60 Prozent des ent­gangenen Honorars zu. Für die Stadt bedeutet das: Sie zahlt wahr­scheinlich zwei bis drei Milli­onen Euro Schadens­ersatz, ohne dafür auch nur einen einzigen Planstrich zu erhalten. Ein hoher Preis für ein Krisen­manage­ment mit Frage­zeichen.

Das politische Ende: Der „Goldene Handschlag“

Damit rückt die persönliche Dimension in den Vorder­grund. Dass der desig­nierte Ober­bürger­meister und sein faktisch gesetzter Bau­referent kein Dreamteam sind, gilt als offenes Geheimnis. Zwar ist Kercher als Wahl­beamter bis 2029 im Amt, doch ein be­lasten­des Urteil im Mai könnte die Statik grund­legend verändern.

Sollte das Gericht die Kündigung als rechts­widrig bzw. „frei“ einstufen, steht der Vorwurf der groben Fahr­lässig­keit im Raum. Für Freund eröffnet sich damit ein macht­politi­sches Instru­ment: Mit einem Urteil im Rücken – oder auch bei einem für die Stadt teuren Vergleich – ließe sich der Referent politisch isolieren. Eine Amts­führung würde zunehmend erschwert. Auch eine Neu­ordnung des Referats mit be­schnit­tenen Kom­pe­tenzen wäre eine Option.

Wahrscheinlicher als ein jahre­langes Diszi­pli­nar­verfahren dürfte aber der „Goldene Handschlag“ sein. Eine ein­ver­nehmliche vorzeitige Trennung gegen Abfindung könnte für beide Seiten gesichts­wahrend sein – und zugleich den Weg für eine personelle Neu­aus­richtung im Sinne des künftigen Ober­bürger­meisters freimachen.

Ausblick: Ein Prozess mit Sprengkraft

Der Prozess im Mai dürfte zum politi­schen Lackmus­test werden. Bestätigt das Gericht die Kündigung als voreilig oder rechts­widrig, hätte Steffen Kercher zumindest in der öffent­lichen Wahr­nehmung – die Hinter­gründe sind bis heute nicht voll­ständig trans­parent – der Stadt einen erheb­lichen finan­ziellen Schaden zugefügt. Zugleich würde Florian Freund die nötige Legi­timation erhalten, das Bau­referat personell neu zu ordnen. Unter diesen Vorzeichen erscheint es schwer vorstellbar, dass Steffen Kercher seine Amtszeit regulär bis 2029 zu Ende führen kann.