Kommentar
Staatstheater: Der Fall Achatz als politisches Schafott?
Kommentar von Bruno Stubenrauch
In der Augsburger Stadtpolitik tickt eine Zeitbombe, deren Zünder in München liegt. Wenn im Mai 2026 am dortigen Landgericht der Prozess zwischen dem gekündigten Theater-Architekturbüro Achatz und der Stadt Augsburg beginnt, geht es um weit mehr als um Honorare. Verhandelt wird nichts Geringeres als das politische Schicksal von Baureferent Steffen Kercher – und der Handlungsspielraum von Oberbürgermeister Florian Freund.
Der Funke: Kleingeld-Streit mit Großwirkung
Die Chronologie der Eskalation ist so bizarr wie folgenschwer. Am Anfang stand eine Forderung im oberen fünfstelligen Bereich: Das Büro Achatz machte zusätzlichen Koordinierungsaufwand geltend, weil ein Haustechnikplaner nicht funktionierte – im Kontext einer 417-Millionen-Sanierung nicht mehr als ein Rundungsfehler.
Doch aus einer simplen fachlichen Behinderungsanzeige des Architekten – weil die Stadt die Honorierung ablehnte – wurde im Baureferat unter Steffen Kercher eine „Arbeitsverweigerung“ und ein drohender Stillstand der gesamten Baustelle. Die fristlose Kündigung des Architektenvertrags für den 100-Millionen-Neubau (Bauteil II) im September 2024 war der riskante Befreiungsschlag, der sich nun als finanziell wie politisch riskanter Bumerang erweisen könnte.
Die Kostenfalle: Millionen für nichts
Das finanzielle Risiko ist erheblich. Sollte das Gericht die – aus Sicht der Stadt – „Kündigung aus wichtigem Grund“ als sogenannte „freie Kündigung“ einstufen, wofür aus Sicht von Fachleuten vieles spricht, würde dem Architekten laut Werkvertragsrecht (§ 648 BGB) das gesamte Resthonorar zustehen, abzüglich ersparter Aufwendungen.
Die Rechnung dahinter ist ernüchternd: Bei Baukosten von rund 100 Millionen Euro für das Bauteil II beläuft sich das Architektenhonorar nach Honorar-Regelwerken auf einen hohen einstelligen Millionenbetrag. Da zum Zeitpunkt der Kündigung circa 50 Prozent der Leistungen – insbesondere die kostenintensive Werk- und Detailplanung sowie die Bauleitung – noch nicht erbracht waren, steht ein Resthonorar von bis zu fünf Millionen Euro im Raum.
Da die Leistung eines Architekten fast ausschließlich aus Personalkosten, hochspezialisierten Arbeitsplätzen, Büromieten, Softwarelizenzen und Haftpflichtversicherungen besteht, lassen sich im Gegensatz zum klassischen Baugewerbe kaum Materialkosten einsparen. Der Architekt kann auf fristlose Vertragskündigungen auch nicht mit fristlosen Kündigungen seiner Mitarbeiter reagieren. Folglich stehen Achatz bei einer freien Kündigung laut gängiger Rechtsprechung bis zu 60 Prozent des entgangenen Honorars zu. Für die Stadt bedeutet das: Sie zahlt wahrscheinlich zwei bis drei Millionen Euro Schadensersatz, ohne dafür auch nur einen einzigen Planstrich zu erhalten. Ein hoher Preis für ein Krisenmanagement mit Fragezeichen.
Das politische Ende: Der „Goldene Handschlag“
Damit rückt die persönliche Dimension in den Vordergrund. Dass der designierte Oberbürgermeister und sein faktisch gesetzter Baureferent kein Dreamteam sind, gilt als offenes Geheimnis. Zwar ist Kercher als Wahlbeamter bis 2029 im Amt, doch ein belastendes Urteil im Mai könnte die Statik grundlegend verändern.
Sollte das Gericht die Kündigung als rechtswidrig bzw. „frei“ einstufen, steht der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit im Raum. Für Freund eröffnet sich damit ein machtpolitisches Instrument: Mit einem Urteil im Rücken – oder auch bei einem für die Stadt teuren Vergleich – ließe sich der Referent politisch isolieren. Eine Amtsführung würde zunehmend erschwert. Auch eine Neuordnung des Referats mit beschnittenen Kompetenzen wäre eine Option.
Wahrscheinlicher als ein jahrelanges Disziplinarverfahren dürfte aber der „Goldene Handschlag“ sein. Eine einvernehmliche vorzeitige Trennung gegen Abfindung könnte für beide Seiten gesichtswahrend sein – und zugleich den Weg für eine personelle Neuausrichtung im Sinne des künftigen Oberbürgermeisters freimachen.
Ausblick: Ein Prozess mit Sprengkraft
Der Prozess im Mai dürfte zum politischen Lackmustest werden. Bestätigt das Gericht die Kündigung als voreilig oder rechtswidrig, hätte Steffen Kercher zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung – die Hintergründe sind bis heute nicht vollständig transparent – der Stadt einen erheblichen finanziellen Schaden zugefügt. Zugleich würde Florian Freund die nötige Legitimation erhalten, das Baureferat personell neu zu ordnen. Unter diesen Vorzeichen erscheint es schwer vorstellbar, dass Steffen Kercher seine Amtszeit regulär bis 2029 zu Ende führen kann.
