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Mittwoch, 27.08.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

„Bootshaus“ am Kuhsee: Streit beigelegt?

In einem langwierigen Konflikt zwischen dem Gastro­nomen Stefan „Bob“ Meitinger und der Stadt Augsburg könnte sich eine konstruk­tive Lösung abzeichnen. Dies geht aus einer aktuellen Presse­mit­teilung der Stadt hervor.

Von Bruno Stubenrauch

Das „Bootshaus“ am Kuhsee (Foto: DAZ-Archiv)

Die Beziehung der beiden Parteien war in der Vergangen­heit durch rechtliche Auseinander­setzungen, unter anderem beim Helmut-Haller-Platz, beim Plärrer und um die Bezeichnung des „Bootshaus“-Kiosks als „Schwarzbau“, angespannt. Der Gastronom hatte dort einen bestehenden Anbau durch einen Eiskiosk ersetzt. Die Stadt hatte jedoch die Nutzung untersagt – mangels Bau­genehmigung.

Nach jüngsten Verhandlungen könnte es jetzt zu einer pragma­tischen Einigung kommen. Die Stadt Augsburg hat grünes Licht für den Kiosk erteilt, wenn bestimmte Umwelt­auflagen erfüllt werden: Um den Anbau zu kompen­sieren, müssten Boden­flächen in der Nähe des Restaurants entsiegelt und renaturiert werden.

Nutzungsinteressen und Naturschutz in Einklang bringen

Baureferent Steffen Kercher betonte in der Presse­mitteilung, dass die Stadt jederzeit daran interessiert sei, „pragma­tische Lösungen im gesetzlich möglichen Rahmen zu finden“. Das jetzige Ergebnis demon­striere, dass auch bei komplexen Genehmi­gungs­verfahren an ökologisch sensiblen Stand­orten wie dem Kuhsee ein Zusammen­spiel zwischen den Interessen der Gastro­nomie und den Anforderungen des Natur­schutzes möglich sei.

Dass Stefan „Bob“ Meitinger sich auf eine Reali­sierung des Kiosks im Rahmen der Auflagen einlassen wird, scheint wahr­scheinlich. So wurde bereits ein Carport abgebaut; Teile einer gepflasterten Terrasse sollen nach den Sommer­ferien entsiegelt werden. Auch eine neu geplante Terrasse soll jetzt in natur­ver­träglicher Bauweise umgesetzt werden, um die Gesund­heit eines Baumes zu schützen. Zumindest am „Bootshaus“ scheint sich damit eine Ent­spannung im Verhältnis zwischen Meitinger und der Stadt­verwaltung abzuzeichnen.