Bayernweit relevantes Urteil: ÖDP-Stadträtin erstreitet Rechte für Gremiumsmitglieder
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts München stärkt die Rechte von Gemeinde- und Stadträten in ganz Bayern. Gremiumsmitglieder haben demnach Anspruch darauf, entscheidungsrelevante Unterlagen rechtzeitig vor einer Sitzung zu erhalten, um sich angemessen vorbereiten zu können.

Reißnagel für die Demokratie
Zudem dürfen Kommunen Tagesordnungspunkte nicht vage formulieren und ohne Vorberatung in nichtöffentlicher Sitzung per Tischvorlage beschließen. Werden solche Verfahrensregeln verletzt und in der Sitzung gerügt, können entsprechende Beschlüsse im Nachhinein aufgehoben oder für unwirksam erklärt werden.
Erstritten wurde das Urteil von der ÖDP-Stadträtin Alexa Zierl aus Fürstenfeldbruck. Anlass waren zwei nichtöffentliche Tagesordnungspunkte, zu denen vorab keine Unterlagen versandt wurden. Die Beschlussvorlagen wurden erst kurz vor der Beratung am Ende einer langen Sitzung verteilt. Zierl klagte dagegen – mit Erfolg.
Die ÖDP-Landesvorsitzende Agnes Becker wertet die Entscheidung als „wertvollen Beitrag für unsere Demokratie“. Zierl empfiehlt neu gewählten Gremien, das Recht auf Akteneinsicht in entscheidungserhebliche Unterlagen ausdrücklich in der jeweiligen Geschäftsordnung festzuschreiben. Nur so könne die Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung wirksam ausgeübt werden. „Damit hat die ÖDP erneut als Reißnagel einen großen Hintern bewegt – und die Demokratie gestärkt“, fasst Becker zusammen.