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Mittwoch, 25.02.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Bayernweit relevantes Urteil: ÖDP-Stadträtin erstreitet Rechte für Gremiums­mitglieder

Ein Urteil des Verwaltungs­gerichts München stärkt die Rechte von Gemeinde- und Stadträten in ganz Bayern. Gremiums­mitglieder haben demnach Anspruch darauf, ent­scheidungs­relevante Unterlagen rechtzeitig vor einer Sitzung zu erhalten, um sich an­gemessen vorbereiten zu können.

Reißnagel für die Demokratie

Zudem dürfen Kommu­nen Tages­ord­nungs­punkte nicht vage for­mu­lieren und ohne Vor­be­ratung in nicht­öffent­licher Sitzung per Tisch­vor­lage be­schlie­ßen. Werden solche Ver­fahrens­regeln ver­letzt und in der Sit­zung gerügt, können ent­spre­chende Be­schlüsse im Nach­hinein auf­ge­hoben oder für un­wirk­sam er­klärt werden.

Erstritten wurde das Urteil von der ÖDP-Stadt­rätin Alexa Zierl aus Fürsten­feld­bruck. Anlass waren zwei nicht­öffent­liche Tages­ord­nungs­punkte, zu denen vorab keine Unter­lagen versandt wurden. Die Beschluss­vorl­agen wurden erst kurz vor der Be­ra­tung am Ende einer langen Sitzung verteilt. Zierl klagte dagegen – mit Erfolg.

Die ÖDP-Landesvorsitzende Agnes Becker wertet die Ent­scheidung als „wert­vollen Beitrag für unsere Demo­kratie“. Zierl empfiehlt neu gewählten Gremien, das Recht auf Akten­einsicht in ent­scheidungs­erhebliche Unter­lagen aus­drücklich in der jeweiligen Geschäfts­ordnung fest­zu­schreiben. Nur so könne die Kontroll­funktion gegenüber der Ver­waltung wirksam ausgeübt werden. „Damit hat die ÖDP erneut als Reiß­nagel einen großen Hintern bewegt – und die Demo­kratie gestärkt“, fasst Becker zusammen.