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Mittwoch, 17.09.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Augsburg erleichtert Abstands­regeln beim Bauen

Seit der Novelle der Bayerischen Bau­ordnung BayBO im Jahr 2021 galten für Bau­vorhaben in Augsburg abhängig von der Gebietsart und Bauweise unter­schiedlich strenge Regeln bei den Abstands­flächen. Diese will die Stadt nun mit einer eigenen Abstands­flächen­satzung ver­einheit­lichen. Für viele Bau­herren wird damit grenz­nahes Bauen erleichtert.

Von Bruno Stubenrauch

Bisher galt in Augsburg laut BayBO „außer­halb von Gewerbe-, Kern- und Industrie­gebieten sowie fest­gesetzten urbanen Gebieten […], wenn die nähere Umgebung über­wiegend durch Gebäude der Gebäude­klassen 1, 2 oder 3 geprägt ist“ eine Tiefe der Abstands­fläche von 1 H. In allen anderen Stadt­gebieten galt 0,4 H. Mit H wird die jeweilige Wandhöhe, ggf. zuzüglich eines Teils der Dachhöhe, bezeichnet. Gebäude müssen diesen Abstand zur Grund­stücks­grenze einhalten.

Durch diese komplizierte und auslegungs­fähige Regelung in der BayBO kam es bei Bau­anträgen immer wieder zu Rechts­unsicher­heiten, welche Grenz­abstände denn nun einzu­halten sind.

Einheitliche Regelung für das gesamte Stadtgebiet

Mit einer neuen Abstands­flächen­satzung soll nun Planungs­sicherheit für Bau­herren geschaffen, die bau­rechtlichen Verfahren verein­facht und die kontrollierte Nach­ver­dichtung im Stadt­gebiet erleichtert werden. Kernpunkt ist die ein­heitliche Fest­legung der Abstands­flächen auf 0,4 H (mindestens 3 Meter) im gesamten Stadtgebiet.

Die Einhaltung wesentlicher Anforde­rungen wie Belichtung, Belüftung, Sozial­abstand und Brand­schutz bleibe gewähr­leistet, so die Bau­ver­waltung. Das Modell habe sich in Augsburg bereits in Bebauungs­plänen und bei Einzel­fall­ent­schei­dungen bewährt. Durch die einheit­liche Regelung würden künftig zahlreiche Abweichungs­anträge überflüssig.

Dem Antrag und dem Wortlaut der neuen Satzung hat der Bauausschuss am Mittwoch ohne Gegenstimmen zugestimmt. Nun muss die Satzung noch vom Stadtrat beschlossen werden. Nach der amtlichen Bekannt­machung tritt sie unmittelbar in Kraft.

Augsburg bekommt die günstigste aller Abstands­regelungen

Ein Kuriosum der Abstands­regelungen der BayBO ist, dass die 1H-Regeln nur in Kommunen über 250.000 Einwohner gelten, also nur in Augsburg, Nürnberg und München. Sonst gilt in ganz Bayern schon 0,4 H, allerdings mit 2021 no­vellierten, verschärf­ten Regeln zur Berück­sichti­gung der Dachhöhe. Die 1H-Regelung für große Kommunen wurde aus der früheren BayBO über­nommen, ein­schließ­lich der damals noch günsti­geren Rege­lungen zu Dächern.

Da die großen Kommunen per eigener Satzung aber nur am Faktor 1,0 drehen dürfen, hat Augsburg bald die für Bauherren günstigste aller möglichen Lösungen: 0,4 H einerseits und die Nicht­anrech­nung der Dachhöhe an der Trauf­seite der Häuser andererseits.

Augsburger Lösung: 0,4 H und die Dachhöhe wird an der Traufe nicht berück­sichtigt

Die bayernweite 0,4-H-Regelung: zur Trauf­höhe muss (vor der Multiplikation mit 0,4) ein Drittel der Dach­höhe addiert werden (Grafiken: DAZ)