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Freitag, 16.01.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Antrag auf Führerschein­umtausch auch online möglich

Wer noch einen alten Führerschein besitzt, muss diesen schrittweise gegen den EU-Karten­führerschein umtauschen. Für die Geburts­jahrgänge 1999 bis 2001 endet die Frist bereits am kommenden Montag, den 19. Januar 2026. Der Antrag muss nicht zwingend persönlich im Bürgerbüro gestellt werden.

Um den Prozess zu entzerren und Wartezeiten zu vermeiden, bietet die Augsburger Stadt­verwaltung moderne Alter­nativen zum Behörden­gang an. Der Umtausch kann unkompli­ziert über ein Online-Formular oder per Post beantragt werden. Ein Besuch im Bürgerbüro ist somit nicht mehr zwingend erforderlich.

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 2033 umgetauscht sein. Nach dem aktuellen Stichtag am Montag folgt die nächste Gruppe: Inhaber von Dokumenten aus den Jahren 2002 bis 2004 haben bis zum 19. Januar 2027 Zeit. Die Behörden empfehlen, den Antrag etwa ein Jahr vor Fristende, spätestens jedoch drei Monate vorher, einzureichen.

Fahrberechtigung bleibt auch ohne neuen Führerschein bestehen

Fahren mit altem Führerschein nach Fristablauf ist erlaubt, aber es kann bei Kontrollen ein Verwarnungs­geld von 10 Euro fällig werden, da das Dokument ungültig ist. Die Berechtigung zum Fahren bleibt aber bestehen. Die Führer­schein­prüfung muss daher nicht wiederholt werden. Auch eine ärztliche oder sonstige Unter­suchung ist nicht erforder­lich. An der Fahr­erlaubnis selbst ändert sich durch den Umtausch nichts. Die alten Fahr­berech­tigungen werden lediglich in die neuen Fahr­erlaubnis­klassen umgeschrieben.

So funktioniert der Online-Antrag

Über das Bürger-Service-Portal der Stadt Augsburg können Bürger das Formular ausfüllen und notwendige Dokumente – wie ein bio­metrisches Passbild, eine Unter­schrifts­probe sowie Scans von Ausweis und Alt­führer­schein – hochladen. Nach Prüfung des Antrags und Zahlung der Gebühr wird der neue Führer­schein von der Bundes­druckerei erstellt (Dauer ca. vier Wochen). Das neue Dokument kann wahlweise direkt nach Hause geschickt oder nach Termin­verein­barung abgeholt werden.


Weiterführende Links:

Allgemeine Informationen zum Umtausch

Online-Formular zum Umtausch