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Mittwoch, 16.07.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Augsburg regelt private Stellplätze neu

Die Stadt Augsburg steht vor einer umfassenden Änderung ihrer Stellplatzsatzung. Erstmals muss sie bei der Stellplatzpflicht staatliche Obergrenzen einhalten. Aber auch darüber hinausgehende Erleichterungen für die Bürger sowie Klimaanpassungen sind geplant.

Kein Bauvorhaben ohne Stellplätze – Symbolbild

Gemeinden können und müssen die Erfüllung der Stellplatzpflicht ab dem 1. Oktober 2025 selbst regeln. So sieht es das Erste Moderni­sierungs­gesetz Bayern vor, das im Dezember 2024 verabschiedet wurde und im Herbst in Kraft tritt. Der Freistaat gibt künftig nur noch Obergrenzen vor, die sich aus seiner überarbeiteten Garagen- und Stellplatz­verordnung (GaStellV) ergeben. Da die Augsburger Stellplatzsatzung aus dem Jahr 2022 die neuen Höchstzahlen überschreitet, also zu viele Stellplätze verlangt, tritt sie am 30. September außer Kraft.

Für den Wohnungsbau gilt beispielsweise künftig:

  • im freien Wohnungsbau maximal 2 Stellplätze je Wohnung,
  • im geförderten sozialen Wohnungsbau maximal 0,5 Stellplätze pro Mietwohnung.

Vieles darf künftig nicht mehr geregelt werden

Da der Freistaat nur noch Regelungen zulässt, die sich ausdrücklich aus der GaStellV als Ermächtigungs­grundlage ergeben, kann künftig die Größe von Stellplätzen sowie der Anteil an barrierefreien Stellplätzen nicht mehr festgesetzt werden. Außerdem kann für Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser keine Stellplatzpflicht mehr angeordnet werden. Das Gleiche gilt für Aufstockungen oder Dachgeschoss­ausbauten zu Wohnzwecken. Auch Mindestzahlen von z.B. einem Stellplatz pro Nutzungseinheit sind nicht mehr zulässig.

Erleichterungen in der Innenstadt

Die Stadt Augsburg will die erzwungene Satzungsänderung aber auch nutzen, um mit eigenen Neuregelungen die Bürger zu entlasten und etwas fürs Stadtklima zu tun. So soll für Gebäude mit Wohnungen in der Kern- und Kernrandzone1) die Zahl der erforderlichen Stellplätze auf 80 Prozent der zulässigen Obergrenze reduziert werden, da hier eine gute Infrastruktur mit ÖPNV, Geschäften und Ärzten vorhanden ist.

Zur Klimaanpassung soll eine Reduzierung der Stellplätze in der Kern- und Kernrandzone auf bis zu 50 Prozent ermöglicht werden. Innenhöfe könnten dann unversiegelt hergestellt werden. Bestehende Innenhöfe könnten entsiegelt und begrünt werden, ohne die dabei verloren gehenden Stellplätze zu ersetzen. Durch geringere Stellplatz­anfor­derungen könnten Tiefgaragen kompakter geplant und idealerweise gänzlich im Hauptbaukörper untergebracht werden. Mit diesen Neuregelungen will Augsburg sowohl die Stadtgestaltung, das Mikroklima als auch die Versickerung von Regenwasser verbessern.

Stellplatzablöse wird teurer

Für alle, die trotz der kommenden Erleichterungen noch Stellplätze errichten müssen, diese aber aus Platzgründen nicht nachweisen können, wird es allerdings deutlich teurer. Bisher waren für PKW-Stellplätze folgende Ablösebeträge fällig:

  • Kernzone: 13.500 Euro,
  • Kernrandzone: 10.000 Euro,
  • Randzone: 6.500 Euro.

Künftig betragen diese für die

  • Kernzone: 18.000,00 Euro,
  • Kernrandzone: 12.000,00 Euro,
  • Randzone: 8.000,00 Euro.

Der Beschluss der neuen Stellplatzsatzung steht diesen Donnerstag auf der Tagesordnung der Bauausschusses.

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1) Kern- und Kernrandzone: PDF der Zoneneinteilung (via Stadt Augsburg)



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