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Donnerstag, 18.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Verwandten-Affäre im Landtag: Nun auch Güller

Die Augsburger SPD-Abgeord­neten Linus Förster und Harald Güller sind in Sachen Verwandten-Affäre unter Druck geraten. Wie der Münchner Merkur gestern berichtete, habe Güller 2009 widerrechtlich einen Verwandten ersten Grades beschäftigt.

„Nach Informationen der DAZ haben die beiden CSU-Landtags­abge­ordneten Bernd Kränzle und Johannes Hintersberger keine Angehörigen-Anstellungsverträge abgeschlossen. Das Gleiche gilt für die beiden SPD-Landtags­abge­ordneten Linus Förster und Harald Güller“, so die DAZ am 27.4.2013. Die „Informationen“ kamen direkt von den Augsburger Landtags­abge­ordneten. Die beiden CSU-Landtags­abge­ordneten Kränzle und Hintersberger beantworteten die Frage, ob sie auch Angehörigen-Anstellungs­verträge abgeschlossen hätten, unisono mit einem schlichten „Nein“.

Förster beschäftigte seine Schwester …

Verwandten-Affäre nun auch bei der SPD angekommen: Hans Blöchl, SPD-Stadträtin Sieglinde Wisniewski, Harald Güller, Wolfgang Bähner

Verwandten-Affäre des Landtags nun auch bei der SPD angekommen: Hans Blöchl, SPD-Stadträtin Sieglinde Wisniewski, Landtagsabgeordneter Harald Güller, Wolfgang Bähner


Die beiden SPD-Abgeordneten Förster und Güller gaben sich einen Tick mehr Mühe, indem sie der DAZ ihre nicht verwandten Mitarbeiter anführten. Linus Förster hat dabei seine Schwester vergessen, wie er wenig später gegenüber Report Mainz einräumen musste: „Ich habe seit 1. September 2011 meine Schwester Margit Alt als Sekretärin und Verwaltungskraft mit einem wöchentlichen Pensum von 20 Stunden in einem normalen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis eingestellt. Ihre Aufgaben sind Sekretariatsarbeiten, Abrechnungen, Bearbeitung bzw. Vorbereitung von Bearbeitungen von Bürgeranliegen, Ablage und Terminkoordination.“

… Güller den Sohn seiner Frau aus ihrer ersten Ehe

Nun steht der Augsburger Landtagsabgeordnete der SPD, Harald Güller unter Druck. Er hat nach Informationen des Münchner Merkur rechtswidrig einen engen Verwandten als Angestellten abgerechnet. Der Fall Güller sei pikant, da der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Parlament  wohl meiste Erfahrung aus nun zwei Jahrzehnten in Führungsgremien habe. „Der Jurist mit Prädikatsexamen sitzt unter anderem im Ältestenrat, der die strittige Verwandtenregelung mehrfach durchwinkte und sogar modifizierte. Er musste sie im Detail kennen. Güller selbst fällt zwar nicht unter die Altfall-Regelung, jenes Schlupfloch, das seit Ende 2000 bestehende Verträge mit Frauen, Müttern und Kindern beliebig ausdehnte. Er stellte aber 2009 den Sohn seiner Frau aus ihrer ersten Ehe ein. Güller rechnete 3.400 Euro brutto monatlich ab, zunächst ohne den Landtag über das Verwandtschaftsverhältnis zu informieren. Er kreuzte, so bestätigen informierte Kreise, das fragliche Feld auf den Formularen nicht an“, wie der Münchner Merkur in seiner gestrigen Online-Ausgabe berichtet. Weiter heißt es im Text: „Rechtlich gilt der Sohn aus erster Ehe der Frau für Güller als Verwandter ersten Grades, formal wie ein Schwager. Er habe den damals 30-jährigen Diplomingenieur zwei Monate lang mit Arbeiten am Computer beschäftigt, sagt Güller auf Nachfrage.” Im Zuge der Verwandten-Affäre des Parlaments habe Güller in diesen Wochen prüfen lassen, ob die Abrechnung korrekt gewesen sei. „Das Landtagsamt beschied: nein.“ Wie der Münchner Merkur weiter berichtet, habe Güller nun diskret 7.500 Euro zurück bezahlt.