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Sonntag, 24.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

„Liegender Akt“: Gunther von Hagens zieht Klage zurück

Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gestern mitteilte, hat Gunther von Hagens seine Klage gegen die Stadt im Zusammenhang mit dem „Liegenden Akt“ zurückgezogen.

Die Stadt hatte Anfang August die Darstellung zweier Leichen beim Geschlechtsakt in liegender Position verboten und eine Unterlassungsverfügung erlassen. Von Hagens hüllte darauf hin den „Liegenden Akt“ in Goldfolie und reichte beim Verwaltungsgericht Eilantrag und Klage gegen das Verbot ein. Der Rückzug kommt für OB Kurt Gribl nicht unerwartet. Ein langwieriges Verfahren tauge eben nicht zu Marketingzwecken für die am 13. September endende Ausstellung.

In der juristischen Auseinandersetzung um ein weiteres Sex-Plastinat, den „Schwebenden Akt“, war Gunther von Hagens ebenfalls im Eilverfahren gescheitert. Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte die Darstellung als deutlichen Verstoß gegen die Menschwürde verurteilt. „Eine sehr grundsätzliche Entscheidung, über die ich froh bin. Die Menschenwürde ist unantastbar, dafür treten wir hier in Augsburg ein und deshalb möge der Plastinator nun auch in Frieden ziehen“, so der OB mit Blick auf das Ausstellungsende.