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Donnerstag, 21.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Gribl: Fahrverbote bleiben Ultima Ratio

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Fahrverbote für Dieselautos ein zulässiges Mittel zur Schadstoffreduzierung sind, gab Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl ein Statement ab. Gribl setzt neben Fahrverboten auch auf alternative Maßnahmen zur Stickoxyd-Reduzierung.

Luftbildplan

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„Grenzwerte für Schadstoffe haben ihren Sinn und müssen zum gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung eingehalten werden. Es ist Aufgabe der Kommunen, dafür zu sorgen“, so Augsburger Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für Diesel- Fahrverbote. Gleichzeitig sei aber auch Mobilität ein wertvolles Gut. Deshalb müsse die Verhältnismäßigkeit des Vorgehens gewahrt werden.

Nach dem Richterspruch des Bundesverwaltungsgerichts sind Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in besonders mit Stickoxyd (NOx) belasteten deutschen Städten ein rechtlich zulässiges Mittel, das in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufgenommen werden kann. Die Anordnung eines Dieselfahrverbots obliegt den Kommunen. Damit, so Oberbürgermeister Dr. Gribl, führe das Urteil zu jenen Problemen, die bereits zuvor auf kommunaler Ebene befürchtet worden seien.

Versäumnisse der Autoindustrie dürfen nicht zu Lasten der Kommunen gehen

Mit Blick auf die ehrgeizigen EU-Richtlinien zur Luftqualität mit Grenzwerten für Stickstoffdioxid oder Feinstaub, verweist er darauf, dass auf Bundes- und Landesebene Handlungsinstrumente zur Umsetzung der Richtlinien und zur Durchsetzung der Fahrverbote fehlen: „Städte sollen die Luft rein halten und für den Gesundheitsschutz der Bewohner sorgen. Aber die Städte können nicht den Schadstoffausstoß von Fahrzeugen reduzieren – das ist Aufgabe der Autohersteller. Sie müssen Diesel-Fahrzeuge so nachrüsten, dass die versprochenen Grenzwerte bei Schadstoffen eingehalten werden. Versäumnisse der Automobilindustrie dürfen nicht zu Lasten der Kommunen und ihrer Bürger gehen. Eine bessere Luftqualität in den Städten lässt sich nur erreichen, wenn an der Quelle angesetzt wird, damit Autos, Laster und Busse weniger Schadstoffe ausstoßen. Städte, die Fahrverbote verhängen müssen, brauchen außerdem eine vollziehbare Rechtsgrundlage“, so Gribl.
Stadt erarbeitet einen Masterplan zur Senkung der Stickoxid-Belastung

Mit Blick auf Augsburg verweist OB  Griblauf alternative Maßnahmen zum Diesel-Fahrverbot, das in seinen Augen eine „Ultima Ratio“ bleiben müsse. Die Stadt erarbeitet bis 31. Juli 2018 einen Masterplan zur Senkung der Stickoxid-Belastung, in dem Maßnahmen gebündelt und deren Wirksamkeit bewertet werden. Dazu zählen etwa „intelligente Ampeln“ zur flüssigen Verkehrsregelung genauso, wie die Förderung der Elektro- Mobilität. Aktuell hat Augsburg ein Konzept zum Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge aufgelegt. Es enthält Kriterien für einen bedarfsgerechten, effizienten, zuverlässigen und sicheren Aufbau der Lademöglichkeit im öffentlichen und privaten Raum. „Wir haben in Augsburg die Busflotte bereits auf Erdgas umgerüstet. Auch die Umweltzone samt Geschwindigkeitsbegrenzungen ist eingeführt. Diese Maßnahmen tragen zusammen mit Impulsen der Fahrradstadt 2020 und einem breit aufgestellten öffentlichen Nachverkehr zur Luftreinhaltung in der Stadt bei“, so Gribl.