DAZ - Unabhängige Internetzeitung für Politik und Kultur
Freitag, 29.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Theatersanierung: Initiatoren bringen Unterschriften wohl nicht zusammen

„Nach jetzigem Stand der Dinge wird es keinen Bürgerentscheid zur Zukunft des Theaters Augsburg geben. Das Bürgerbegehren, das sich gegen die geplante Neuverschuldung zur Sanierung des Theaters richtet, steht nach Informationen unserer Zeitung vor dem Scheitern.”

Von Siegfried Zagler

Sie sind wieder da und melden sich zu Wort: The hatful 6

"Ein Euro pro Unterschrift" - Falls das Gerücht stimmen sollte, treten die Initiatoren den Geist der Gemeindeordnung mit Füßen 


So beginnt die Augsburger Allgemeine einen investigativen Artikel zu einem laufenden städtischen Zähl- und Prüfverfahren in Sachen Bürgerentscheid zur Theatersanierung. – „Dem Vernehmen nach sind“, so die Augsburger Allgemeine, von den abgegebenen 12.200 Unterschriften nur 9000 gültig. Es hake darüber hinaus nicht nur an der weit verfehlten Anzahl von 10.562 Unterschriften, die für einen Bürgerentscheid die Voraussetzung bilden würden, sondern auch an der „Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens“, da die Fragestellung nicht zulässig sei. Dies sei laut Augsburger Allgemeine allerdings zweitrangig, da „das Bürgerbegehren an der Zahl der geforderten Unterschriften scheitern dürfte“, wie die Zeitung spekuliert. Die von der DAZ dazu befragten Initiatoren gaben lediglich zu Protokoll, dass sie weiter sammeln würden und am gestrigen Montag zirka 400 weitere Unterschriften abgegeben hätten. Der DAZ wurde in den vergangenen Tagen von verschiedenen Seiten Hinweise zugetragen, dass für die Sanierungskritiker bezahlte Unterschriftensammler unterwegs seien, die neben ihrem Stundenlohn auch noch eine Prämie von einem Euro pro Unterschrift erhalten würden. – Unabhängig davon äußerte sich OB Kurt Gribl in einem am Sonntag gesendeten Filmbeitrag des Bayerischen Rundfunks sinngemäß so, dass die Stadt sich darum bemühen werde, den Initiatoren einen Bürgerentscheid in der Sache zu ermöglichen, da ihr Anliegen deutlich erkennbar sei. Um (“nach dem Stand der Dinge”) dem erkennbaren Bürgerwillen entgegen zu kommen, müsste sich die Stadt allerdings zu einem Ratsbegehren aufschwingen.