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Dienstag, 16.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Schley geht in Berufung

Zweifel an Taxi-Fahrpreis­forderung



Stadtrat Tobias Schley, der von einem Augsburger Amtsgericht am vergangenen Dienstag, 6. November 2012, wegen versuchter räuberischer Erpressung eines Taxifahrers, Körper­verletzung und Beleidigung zu einem Jahr Freiheits­strafe auf Bewährung, 5.000 Euro Geldstrafe sowie zu einem Anti-Aggres­sions­training verurteilt wurde, hat gegen dieses Urteil in allen Punkten Berufung eingelegt. Dies gab Schleys Anwalt Dr. Richard Beyer gestern am späten Abend bekannt. Nach Rechtsauf­fassung von Beyer habe seitens des Taxisfahrers keine Forderungs­berech­tigung bestanden. Ob auch die Staatsan­waltschaft gegen das Urteil in Berufung gehen wird, war gestern nicht in Erfahrung zu bringen.