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Freitag, 22.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Kein Rechtsanspruch auf Hitzefrei im Büro

Mediterrane, wenn nicht sogar tropische Verhältnisse lassen in diesen Tagen so manches Büro zur Sauna werden, insbesondere wenn Anzug und Krawatte zur Standardausrüstung gehören. Schulkinder dürfen per Gesetz Hitzefrei bekommen. Für die Arbeitswelt sieht dies anders aus. Darauf wies die IHK Schwaben gestern hin.

Laut Arbeitsstätten-Richtlinie darf die Lufttemperatur in Arbeitsräumen plus 26 Grad nicht überschreiten. Dies liest sich ganz gut, wenn dem nicht gleich die Einschränkung auf den Fuß folgen würde: Denn liegt die Außentemperatur über 26 Grad, darf auch die Temperatur in den Büroräumen höher sein. Wie viel höher, das ist wiederum nicht geregelt, weiß IHK-Arbeitsrechtsexperte Thomas Gutjahr: „Das Gesetz schweigt sich auch darüber aus, wie oft im Jahr dieser Ausnahmefall eintreten darf. Es ist nur konkret vorgeschrieben, dass mit Sonnenblenden und Vorhängen in Arbeitsräumen vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden soll.“ Der Betrieb einer Klimaanlage werde in der Verordnung nicht vorgeschrieben. Gutjahr empfiehlt deshalb, gemeinsam einen guten Kompromiss finden: Gleitzeitregelungen ausnutzen, Überstunden abbauen, die Kleiderordnung lockern oder kostenlos kühle Getränke verteilen. Auch Tischventilatoren könnten bei Hitze das Büroleben leichter machen.